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Quotentarif

Prozenttarif, Beihilfeergänzungstarif, Restkostentarif.

1. Begriff:
Spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem Selbstbehalt des Versicherten in prozentualer Form. Die versicherten Kosten werden nur in Höhe der vereinbarten Quote erstattet (z.B. 30 % oder 50 %).

2. Zielgruppe: Der Quotentarif ist vornehmlich auf die Bedürfnisse beihilfeberechtigter Personen, z.B. Beamte und deren Angehörige, zugeschnitten.

3. Versicherungsschutz: Die abgesicherten Leistungen entsprechen i.d.R. den Leistungen in den nicht beihilfekonformen Versicherungstarifen. Unterschiede bestehen aufgrund des Beihilfeanspruchs nur in der Höhe der Kostenerstattung bei Eintritt des Versicherungsfalls. Der Quotentarif setzt auf dem Beihilfeniveau auf und erstattet prozentual den fehlenden, nicht durch die Beihilfe abgedeckten Krankheitskostenblock.

4. Bedeutung in der PKV: 2014 waren von den insgesamt 8,83 Mio. in der PKV versicherten Personen (Krankheitskostenvollversicherung) 4,27 Mio. (48,3 %) beihilfeberechtigt und damit in Quotentarifen der PKV versichert.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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