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Real Estate Investment Trust (REIT)

1. Begriff: Börsennotierte Gesellschaft, deren Anlagevermögen aus direkt gehaltenen Immobilien und/oder Immobilienfinanzierungen mit laufenden Erträgen besteht. Über Investitionen in REITs erhalten Investoren ordentliche Erträge aus diversifizierten Immobilienportefeuilles und partizipieren gleichzeitig an deren Wertentwicklung.

2. Merkmale: Im Gegensatz zu Anteilen an einem Immobilienfonds werden Anteile an REITs wie Aktien gehandelt und bieten damit Anlegern die Möglichkeit, ihre Anteile an börsennotierten REITs jederzeit verkaufen zu können. Das Portfolio ist damit sehr schnell und individuell steuerbar. Aufgrund der leichten Liquidierbarkeit können REITs zur Feinsteuerung von Immobilien-Portfolios genutzt werden. REITs sind durch ihre börsentägliche Notierung transparenter als Immobilienfonds, weisen aber eine höhere Volatilität auf. Ein REIT muss mindestens 90 % seiner Gewinne als Dividende an die Aktionäre ausschütten. Die Besteuerung erfolgt i.d.R. nicht bei der Gesellschaft selbst, da sie von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist, sondern unmittelbar beim Investor.

3. Verbreitung: Gegenwärtig sind REITs in über 30 Ländern der Welt zugelassen. Im März 2007 – rückwirkend zum 1.1.2007 – hat der Gesetzgeber REITs unter festgelegten Voraussetzungen auch in Deutschland zugelassen.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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