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Rechnungsgrundlagen

Parameter zur Berechnung von Prämien und Deckungsrückstellungen in der Personenversicherung. Als Rechnungsgrundlagen sind im Einzelnen die Ausscheidewahrscheinlichkeiten (vgl. auch Sterbetafel, Invalidentafel etc.), der Rechnungszins und die Zuschläge für Abschluss- und Verwaltungskosten maßgeblich. Die Rechnungsgrundlagen gehen als Eingangsgrößen in die Formeln für die Prämien- und Rückstellungsberechnungen ein. a) Als Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung werden Rechnungsgrundlagen bezeichnet, die einen Risikozuschlag bzw -abschlag enthalten. So wird als Rechnungszins 1. Ordnung für Prämien und Deckungsrückstellungen eines Lebensversicherungstarifs ein Zinssatz gewählt, der mutmaßlich dauerhaft unter dem über die Vertragslaufzeit erwarteten Zinssatz auf dem Kapitalmarkt liegen wird. In der privaten Rentenversicherung wird eine Sterbetafel gewählt, die deutlich weniger Todesfälle in den einzelnen Jahren vorsieht, als tatsächlich zu erwarten sind. Durch die Wahl von Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung werden die Prämien und Deckungsrückstellungen höher kalkuliert, als es zum Vertragsabschluss erforderlich erscheint.
b) Rechnungsgrundlagen ohne Risikozuschläge sind Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung. Sie spiegeln somit die erwarteten Werte wider.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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