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Regelaltersgrenze

1. Begriff: Altersgrenze, ab der eine Regelaltersrente aus dergesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bezogen werden kann. Grundsätzlich kann eine Rente auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, allerdings wird dann ein Rentenabschlag vorgenommen.

2. Entwicklung: Als Reaktion auf die insbesondere demografisch bedingten Finanzierungsprobleme der GRV wurde im Rahmen des Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.4.2007 die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2030 von bislang 65 auf 67 Jahre beschlossen. Die Anhebung betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1947.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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