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Rentenschuldforderung

1. Begriff: Zahlungsanspruch eines Gläubigers (z.B. eines Versicherungsunternehmens im Rahmen seiner Kapitalanlagen) gegenüber einem Schuldner (z.B. einem Kapitalnehmer) aufgrund einer Rentenschuld, bei der eine bestimmte Geldsumme zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen (Rente) fällig wird und dinglich mit einer Immobilie oder anderen, vertraglich abgetretenen Vermögenswerten gesichert ist. Sonderform der Grundschuldforderung.

2. Ausweis in der Bilanz: Die Rentenschuldforderung ist nach § 9 RechVersV unter der Bilanzposition Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen auszuweisen.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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