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Risikobegrenzung

1. Begriff: Begrenzung des Risikos, das vom Versicherer vertragsgemäß übernommen wird.

2. Varianten: Risikobegrenzung a) auf das versicherte Interesse (z.B. Eigentumsinteresse, Eigentümerinteresse),
b) auf die getragene bzw. versicherte Gefahr (vgl. auch Benannte-Gefahren-Versicherung),
c) auf den Versicherungsort,
d) auf die Versicherungssumme,
e) auf die materielle Versicherungsdauer,
f) durch Obliegenheiten,
g) durch sonstige tatbestandliche Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch.

3. Wirkungen: Je genauer die Risikobegrenzung vorgenommen wird, desto besser lassen sich die Versicherbarkeit prüfen und die Versicherungsprämien kalkulieren (Prämienkalkulation). Siehe auch Risikovermeidung.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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