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Risikofinanzierung

Variante der Risikohandhabung und Konsequenz aus der Risikotragung und -deckung. Das für potenzielle Verlustdeckungen notwendige Risikokapital muss seinerseits finanziert werden, indem es von außen durch Kapitalgeber zur Verfügung gestellt (Außenfinanzierung, vornehmlich Beteiligungsfinanzierung) oder aus zuvor erwirtschafteten Gewinnen einbehalten wird (Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung). Im Weiteren müssen dafür auch die Kapitalkosten finanziert, d.h. (über die Absatzmärkte) verdient werden. Im weiteren Sinne liegt Risikofinanzierung auch vor, wenn im Zuge eines Risikotransfers Preise für die Übertragung von Schadenpotenzialen auf Versicherungsunternehmen (Versicherungsprämien an Erst- oder Rückversicherungsunternehmen) oder Spreads für die Übertragung von (Verlust‑)Risiken auf den Kapitalmarkt kalkuliert und gezahlt werden. Zur Deckung von Liquiditätsrisiken ist eine hinreichende Verfügbarkeit bzw. die Möglichkeit der kurzfristigen Beschaffung von liquiden Mitteln erforderlich. Der Vorrat an liquiden Mitteln verursacht Opportunitätskosten, die wiederum Finanzierungsbedarfe aufwerfen. Für Kreditlinien oder sonstige Möglichkeiten der kurzfristigen Beschaffung liquider Mittel sind ggf. (explizit oder implizit) Preise zu entrichten, die ebenfalls (über Erlöse auf den Absatzmärkten) gegenzufinanzieren sind.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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