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Risikomodule

1. Begriff: Kategorien von Risiken, die nach § 100 ff. VAG unter Solvency II bei der Ermittlung der Basissolvabilitätskapitalanforderung (Basic Solvency Capital Requirement, kurz BSCR) berücksichtigt werden. Die Risikomodule bilden die relevanten Risiken ab, die mit Kapital zu hinterlegen sind.

2. Merkmale: Zur Ermittlung der Basissolvabilitätskapitalanforderung sind zumindest die folgenden Risikomodule zu berücksichtigen: (1) Nicht-Lebensversicherungsrisiko (Prämien- und Reserverisiko, Katastrophenrisiko), (2) Lebensversicherungsrisiko (Sterberisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Kostenrisiko, Stornorisiko, Katastrophenrisiko), (3) Krankenversicherungsrisiko (Kostenrisiko, Prämien- und Reserverisiko, Epidemierisiko), (4) Marktrisiko (Zinsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Spread-Risiko, Wechselkursrisiko, Konzentrationsrisiko), (5) Gegenparteiausfallrisiko. Jedes dieser Risikomodule ist unter Verwendung des Value at Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über den Zeitraum eines Jahres zu kalibrieren. Liegen Diversifikationseffekte vor, so sind diese zu berücksichtigen. Die Basissolvabilitätskapitalanforderung bildet zusammen mit der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko und der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern die gesamte Solvabilitätskapitalanforderung.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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