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Risikotransfer

Risikoüberwälzung.

1. Begriff: Variante der Risikohandhabung. a) Allgemein die Übertragung von Risiken von einem ursprünglichen Risikoträger auf Dritte. Auch auf den Kapitalmarkt und die dort agierenden Investoren können gezielt Risiken übertragen werden, z.B. durch Securitization.
b) Im Rahmen von Versicherungsvorgängen die vollständige oder teilweise Übertragung von Risiken (Risiko) von Wirtschaftseinheiten (Versicherungsnehmern) auf das Versicherungsunternehmen für einen bestimmten Zeitraum. Als Folge dieses Risikotransfers wird bei Eintritt des (im Rahmen des Versicherungsvertrags definierten) Versicherungsfalls eine vertraglich vereinbarte Geldleistung (Entschädigungszahlung) fällig. Der Risikotransfer impliziert somit einen bedingten Zahlungsstrom vom Versicherungsunternehmen hin zu den Versicherungsnehmern. Die auslösende Bedingung ist der Eintritt des Versicherungsfalls. Als Gegenleistung für die Übernahme des Risikos zahlt der Versicherungsnehmer zu Beginn der Versicherungsperiode eine für diese Versicherungsperiode fixe Prämie.

2. Merkmale: Aus der Übernahme von Risiken infolge des Risikotransfers ist das Versicherungsunternehmen selbst einem zentralen Risiko ausgesetzt, dem versicherungstechnischen Risiko, das mit dem Instrumentarium der Risikopolitik begrenzt werden kann. Im Rahmen des Risikotransfers erfolgt durch die Einbettung der Risiken in das Kollektiv des Versicherers eine Re-Distribution der Risiken der Versicherungsnehmer dergestalt, dass nun kollektive Mittel bereitstehen, um die notwendigen Versicherungsleistungen (die den finanziellen Rahmen eines einzelnen Versicherungsnehmers deutlich überschreiten können) der Periode zu finanzieren („Versicherungseffekt 1. Ordnung“). Weitere Nutzeffekte des Versicherungsverhältnisses resultieren aus der Risikotransformation.

Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht

 

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