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Rückstellungstransitional

1. Begriff: Übergangsmaßnahme unter Solvency II nach § 352 VAG, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einen vorübergehenden Abzug bei der Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen vorzunehmen.

2. Merkmale: Die Höhe des abzuziehenden Betrags richtet sich nach der Differenz der Beträge von der Berechnung der Rückstellungen (abzüglich einforderbarer Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften) gem. § 75 VAG sowie der Berechnung der Rückstellungen nach Solvency I. Der Anteil, den Versicherungsunternehmen maximal abziehen dürfen, sinkt linear von 100 % während des Jahres 2016 auf 0 % am 1.1.2032. Die Anpassung darf für Verpflichtungen erfolgen, die vor dem 1.1.2016 geschlossen wurden und für die keine Anpassung der risikofreien Zinssätze (Zinstransitional) nach § 351 VAG vorgenommen wurde. Zudem bedarf die Anpassung einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

3. Ziele: Ziel der Übergangsmaßnahmen ist es, den Unternehmen den Übergang von Solvency I nach Solvency II zu erleichtern. Zudem verhindert das Rückstellungstransitional ungewollte Änderungen bei der Gewinnbeteiligung der Unternehmen.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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