Rückversicherungsausfalldeckung
Sammelbegriff für Konzepte des Alternativen Risikotransfers, die eine bestehende Rückversicherungsdeckung gegen mögliche Ausfälle absichern, z.B. gegen Insolvenz des Rückversicherers. Ausfalldeckungen können auch auf staatlicher Ebene organisiert sein, z.B. im Rahmen von sog. Pools. Bei Schadenfällen aus Terrorismus oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen) übernimmt der Staat eine (zusätzliche) Leistungsverpflichtung.
Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor