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Schadenquote

1. Begriff: Schadenaufwendungen (Aufwendungen für Versicherungsfälle) in Relation zu den verdienten Beiträgen. Versicherungstechnische Rentabilitätskennzahl. Die Schadenquote zeigt zudem an, welcher Teil der Beiträge unmittelbar in Versicherungsleistungen fließt. Sie kann brutto, d.h. vor den Anteilen des Rückversicherers, und netto („für eigene Rechnung“), d.h. nach den Anteilen des Rückversicherers ermittelt werden.

2. Ziele und Probleme: Die Schadenquote gibt Aufschluss über die Schadenkostenintensität des betriebenen Versicherungsgeschäfts und ermöglicht somit auch Wettbewerbsvergleiche. Da die Schadenquote aber nicht allein Schadenzahlungen, sondern auch das Abwicklungsergebnis aus den Veränderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellung) enthält, besteht für die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe der Schadenquote.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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