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Schiedsklausel

Schiedsvertrag, Schiedsvereinbarung. Klausel in einem Versicherungsvertrag, der zufolge die Parteien die staatliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten ausschließen und sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht einigen. Dabei ist zwischen einer institutionellen Klausel und einer sog. Ad-hoc-Klausel zu unterscheiden. Bei der institutionellen Schiedsklausel unterwerfen sich die Parteien einem festen, von Dritten zur Verfügung gestellten Regelwerk (z.B. ARIAS Europe e.V.). Bei der Ad-hoc-Klausel sind in der Schiedsklausel individuelle Abreden zwischen den Parteien getroffen (z.B. über die Qualifikation der Schiedsrichter, die Sprache und den Ort des Schiedsverfahrens). In jüngerer Zeit wird die Schiedsklausel im Streitfall durch eine feste Vereinbarung der Streitparteien mit dem Schiedsgericht (Schiedsrichtervertrag) ergänzt, verliert aber dadurch grundsätzlich nicht ihre Gültigkeit.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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