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Schwacke Automietpreisspiegel

1. Begriff: Nachschlagewerk und Schätzgrundlage für die Preise bei einer unfallbedingten Anmietung von Ersatzfahrzeugen. Abzugrenzen von der Schwacke-Liste.

2. Merkmale: Die Kosten für die unfallbedingte Anmietung eines Ersatzfahrzeugs gehören nach deutschem Haftungsrecht grundsätzlich zum Umfang der Ersatzpflicht eines Schädigers gegenüber einem Geschädigten und sind damit insbesondere vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers zu ersetzen (Kfz-Haftpflichtversicherung). Der Schwacke Automietpreisspiegel liefert insoweit v.a. für die Gerichte eine Übersicht über die Preise für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Demselben Zweck dient der Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen. Der Unterschied zwischen beiden Nachschlagewerken liegt in der voneinander abweichenden Methodik, mit der die Preise für die Anmietung erhoben werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZR 300/09 v. 14.4.2011) dürfen die Instanzgerichte eine Schadenschätzung nach § 278 ZPO nicht ausschließlich auf der Grundlage entweder des Schwacke Automietpreisspiegels oder des Fraunhofer Marktpreisspiegels Mietwagen vornehmen. Vielmehr bleiben die Instanzgerichte in ihrer Wahl der Informationsgrundlagen für die Schadenschätzung grundsätzlich frei. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist deshalb stark fragmentiert und uneinheitlich.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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