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Selbstfinanzierung

1. Begriff: Einbehaltung von Gewinnen aus dem Versicherungsgeschäft, dem Kapitalanlagegeschäft und den sonstigen Geschäften von Versicherungsunternehmen für investive Zwecke als Maßnahme der internen Eigenfinanzierung.

2. Formen: Erfolgt die Selbstfinanzierung offen, so korrespondieren die einbehaltenen Mittel mit entsprechenden Teilen des ausgewiesenen Bilanzgewinns, auf deren Ausschüttung verzichtet wird, und die stattdessen den Gewinnrücklagen zugeführt (interne Eigenfinanzierung, Gewinnthesaurierung) oder im Rahmen der Überschussbeteiligung den Versicherungsnehmern zugewiesen werden (interne Fremdfinanzierung). Selbstfinanzierung ist auch verdeckt möglich, indem durch Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten Bewertungsreserven gebildet werden.

3. Abgrenzungen: Bei Versicherungsaktiengesellschaften (Aktiengesellschaft, kurz: AG) konkurriert die Selbstfinanzierung mit der Finanzierung über Kapitalerhöhungen (vgl. auch Aktienfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung), bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen ist sie abgesehen von der Genussrechtsfinanzierung als hybride Finanzierungsform (vgl. Hybridkapital, Genussrechtskapital) die einzig mögliche Form der Eigenfinanzierung.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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