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Strafkaution

Sicherheitsleistung in Geld, die zur Abwendung einer Strafverfolgung bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen ist. Die Erbringung der Strafkaution ist eine Leistung der Rechtsschutzversicherung und erfolgt bis zur vereinbarten Höhe als zinsloses Darlehen. Verfällt die Strafkaution, weil sie als Geldstrafe oder -buße einbehalten wurde, oder aus strafprozessualen Gründen (z.B. tritt der Versicherte die rechtskräftige Freiheitsstrafe nicht an), so muss der Versicherungsnehmer dem Rechtsschutzversicherer die für ihn geleistete Kaution zurückerstatten.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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