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Subjektive Risikomerkmale

1. Begriff: Merkmale von Personen, die von ihr subjektiv beeinflussbar sind und sich entscheidend auf den Risikoverlauf und die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen auswirken können. Als solche kommen Verhaltensweisen, Fähigkeiten oder Eigenschaften des Versicherungsnehmers oder sonstiger Personen in dessen Umgebung in Betracht, die für den Eintritt des Versicherungsfalls von Bedeutung sind. Abzugrenzen von objektiven Risikomerkmalen.

2. Beispiele: Gesundheitsverhalten in der Lebensversicherung, Einstellung gegenüber Krankheiten in der Krankenversicherung, Risiko- bzw. Vorsichtsverhalten z.B. im Straßenverkehr in der Unfallversicherung sowie in der Kfz-Versicherung.

3. Konsequenzen in der Versicherungstechnik: Das subjektive Risiko muss in die Risikoprüfung einfließen, da es dazu beitragen kann, den Versicherungsfall mit höherer Wahrscheinlichkeit eintreten zu lassen, als dies nach objektiven Kriterien (objektive Risikomerkmale) zu erwarten wäre. Jedoch können subjektive Risikomerkmale regelmäßig nicht eindeutig erfasst und damit nur bedingt kalkuliert werden (Prämienkalkulation, Prämiendifferenzierung). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Instrumente entwickelt, die das subjektive Risiko reduzieren sollen und einem Versicherungsnehmer Anreize zur Schadenminderung bieten, wie z.B. Obliegenheiten und Franchisen. Hohe subjektive Risiken können auch durch Deckungsobergrenzen verhindert werden, z.B. indem in der Krankentagegeldversicherung das vereinbarte Tagegeld nicht signifikant über den Verdienstausfall im Krankheitsfall hinausgeht und damit kein Anreiz für den Versicherungsfall gegeben wird.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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