Technisches Beitrittsalter
1. Begriff: Abweichend vom tatsächlichen Lebensalter in der privaten Rentenversicherung (PRV) unter Berücksichtigung kontinuierlich steigender Lebenserwartungen festgelegtes Beitrittsalter.
2. Hintergründe und Funktionsweise: In der PRV muss die Tatsache, dass mit ansteigenden Geburtsjahrgängen auch die Lebenserwartung steigt, angemessen bei der Berechnung der Beiträge und Deckungsrückstellungen berücksichtigt werden. Im Grunde müsste für eine exakte Kalkulation jedem Jahrgang eine eigene Sterbetafel zugeordnet werden. Da dies in der Praxis sehr unhandlich wäre und die einzelnen Sterbetafeln weitgehend gleiche Muster aufweisen, wird für einen zentralen Geburtsjahrgang die geeignete Sterbetafel zur Berechnung der versicherungstechnischen Werte gewählt. Für jüngere Jahrgänge werden dann dieselben Sterbetafelwerte wie für den zentralen Geburtsjahrgang genutzt, es wird aber für den Versicherten ein anderes, jüngeres Beitrittsalter als das tatsächliche festgelegt. Mit zunehmendem Abstand des Geburtsjahrgangs vom zentralen Geburtsjahrgang wird der Abzug vom tatsächlichen Alter größer. Das so ermittelte Alter ist das technische Beitrittsalter. Durch die künstliche Verjüngung des Versicherungsnehmers wird der steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen. Entsprechend wird für ältere Jahrgänge, die vor dem zentralen Geburtsjahrgang geboren wurden, das technische Beitrittsalter gegenüber dem tatsächlichen Alter höher festgelegt.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf