Teilauszahlungstarif
Gemischte Versicherung, die im Erlebensfall nicht nur bei Ablauf des Vertrags eine Zahlung vorsieht, sondern vielmehr zu mehreren Zeitpunkten während des Vertrags Erlebensfallleistungen erbringt. Je nach Vertragsgestaltung werden erbrachte Erlebensfallleistungen von späteren Todesfallleistungen ganz, teilweise oder gar nicht abgezogen.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf