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Versicherungslexikon

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Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Rentenversicherung in Selbstverwaltung erfüllen. Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Siehe allgemein auch gesetzliche Rentenversicherung (GRV).

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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