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Typklasse

1. Begriff: Klassifizierungsmerkmal für ein Kraftfahrzeug (Kfz) und grundlegendes Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung, das dem unterschiedlichen Schadenaufkommen verschiedener Fahrzeugtypen Rechnung trägt.Fahrzeugtypen definieren sich – soweit vorhanden – über die Eintragungen im Fahrzeugschein, insbesondere über die Herstellerschlüsselnummer und die Typschlüsselnummer. Die Einstufung in eine Typklasse erfolgt für jeden Fahrzeugtyp anhand eines Indexwerts für dessen Schadenbedarf, der jedes Jahr durch einen unabhängigen Treuhänder, jeweils getrennt für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung, ermittelt wird.

2. Vorgehensweise bei der Klassifizierung: Zur Einordnung eines Kfz in eine Typklasse wird der Schadenverlauf der letzten drei Jahre berücksichtigt. Bei Importfahrzeugen oder neu auf den Markt kommenden Kfz legt die Klassifizierungskommission, die aus Mitgliedern des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), des Kraftfahrtbundesamts, Vertretern von Versicherungsunternehmen sowie einem unabhängigen Treuhänder (beratende Funktion) besteht, in Anlehnung an vergleichbare Fahrzeugtypen eine vorläufige manuelle Typklasse fest.

3. Konsequenzen: Je niedriger der ermittelte Index ist, desto niedriger ist der Fahrzeugtyp in der Typklassenskala eingestuft und desto niedriger ist auch die damit verbundene Versicherungsprämie für das Kfz. Einige wenige Fahrzeuge, sog. Exoten, sind keiner Typklasse zugeordnet; in diesen Fällen entscheiden die Versicherer individuell über die Prämienhöhe.

4. Typklassenverzeichnis: Die Zuordnung der Fahrzeugtypen zu den Typklassen kann dem vom GDV geführten und unter www.typklasse.de abrufbaren Typklassenverzeichnis entnommen werden.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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