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Überschussdeklaration

1. Begriff: Gesamtheit der Parameter, die in einem Geschäftsjahr die Höhe der den einzelnen Versicherungsverträgen zugeordneten Überschussanteile bestimmen (Überschussbeteiligung).

2. Merkmale: Die Überschussdeklaration unterscheidet i.d.R. nach den Ergebnisquellen der Überschusszerlegung zwischen Zinsgewinn, Risikogewinn und Kostengewinn sowie nach dem Verpflichtungscharakter der Überschussgutschriften in (= nach Zuteilung unwiderrufliche) laufende Überschussanteile und (widerrufliche) Schlussüberschussanteile.

3. Modell: Zinsgewinne werden i.d.R. in Prozenten der Deckungsrückstellung festgelegt, Risikogewinne in Anteilen des riskierten Kapitals (Risikokapital) oder der Versicherungssumme, Kostengewinne in Anteilen der Prämie oder der Deckungsrückstellung. Schlussüberschussanteile werden häufig auch laufzeitproportional in Promille der eingezahlten Beitragssumme deklariert. Die Überschussdeklaration berücksichtigt unterschiedliche Erfolgsverhältnisse in Teilbeständen und ist alljährlich im Geschäftsbericht zu veröffentlichen.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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