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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Unbegrenzte Deckung

Illimitée-Deckung.

1. Begriff:
Versicherungsschutz ohne Begrenzung der Deckungssumme.

2. Anwendungsgebiete: a) Haftpflichtversicherung: selten in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Privathaftpflichtversicherung; dann i.d.R. begrenzt auf Sach- und Vermögensschäden.
b) Sachversicherung: unbegrenzte Interessenversicherung.

3. Internationale Verhältnisse: Je nach Land gelten unbegrenzte Deckungen von Sach- oder Personenschäden kraft Gepflogenheit oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Teilweise sind unbegrenzte Deckungen in Europa auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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