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Versicherungslexikon

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband)

1. Begriff: Verband der Versicherer, die die private Krankenversicherung (PKV) betreiben. Der Sitz ist in Köln. Gegründet wurde der PKV-Verband im Jahr 1946.

2. Aufgaben: Vertretung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder, Stellungnahmen bei Gesetzgebungsverfahren und sozialpolitischen Diskussionen, Beratung der Mitglieder in fachlichen Fragen.

3. Mitglieder: Dem PKV-Verband gehören 42 ordentliche Mitgliedsunternehmen – darunter 18 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und 24 Aktiengesellschaften (AG) – sowie sieben außerordentliche Mitgliedsunternehmen und zwei verbundene Einrichtungen an (Stand November 2015).

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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