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Versicherungslexikon

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Verband öffentlicher Versicherer

1. Begriff: Überregionale Interessenvereinigung der öffentlichen Versicherer in Deutschland. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind neben den öffentlichen Versicherern auch diverse Gemeinschaftsunternehmen.

2. Aufgaben: a) Interessenvertretung: Im Verband öffentlicher Versicherer werden die gemeinsamen Aktivitäten der öffentlichen Versicherer zusammengeführt und die Interessen gegenüber den Institutionen der Sparkassen-Finanzgruppe, den sonstigen Trägern, insbesondere den Landschaftsverbänden, der Politik sowie in den Verbänden der Versicherungswirtschaft (Versicherungsverbände) vertreten.
b) Dienstleistungen: Darüber hinaus bietet der Verband den Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an. Dazu gehören die Marktbeobachtung, die statistische Grundlagenarbeit, die Entwicklung gemeinsamer Produkte sowie die Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit.
c) Rückversicherung: Der Verband stellt den Mitgliedern darüber hinaus über die Deutsche Rückversicherung AG Kapazitäten als Rückversicherer zur Verfügung.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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