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Versicherungslexikon

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Versicherte Kosten

1. Begriff: Im Versicherungsvertrag spezifizierte Kosten, die – soweit sie Folge des ebenfalls im Versicherungsvertrag beschriebenen Versicherungsfalls sind – als versicherte Schäden gedeckt sind.

2. Ausprägungen: a) nach Schadenarten: Kosten für Personen-, Sach-, Vermögensschäden.
b) nach Kostenarten: Herstellungskosten, Wiederherstellungskosten, Bewegungskosten, Mehrkosten, Schutzkosten, Sachverständigenkosten, Transport- und Lagerkosten.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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