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Verwaltungsrat

Überwachungsorgan eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens. Der Verwaltungsrat ist meist aus Vertretern der Trägerkörperschaften und ausgewählten Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt. Näheres zur Ausgestaltung und zu den Zuständigkeiten des Verwaltungsrats regelt im Einzelfall die Satzung. Im Übrigen gelten für den Verwaltungsrat gemäß § 33 VAG die gleichen Vorschriften wie für Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften (AG) oder von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG).

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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