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Zinsrisiko

1. Begriff: Bezeichnung für das Risiko eines Versicherungsunternehmens, den bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins nicht zu erwirtschaften.

2. Merkmale: Das Ausmaß des Zinsrisikos wird maßgeblich bestimmt durch a) die Differenz zwischen dem aktuellen Kapitalmarktzins und dem bei der Prämienkalkulation unterstellten Rechnungszins,
b) die Verteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen,
c) die Laufzeitstruktur der festverzinslichen Kapitalanlagen.

3. Bewertungsmodell: Die Quantifizierung des Zinsrisikos erfolgt, indem in stochastischen Simulationen für eine große Zahl möglicher Kapitalmarktentwicklungen der Versicherungsbestand und die Kapitalanlagen bis zum Auslaufen der Bestände fortgeschrieben und die Barwerte möglicher Fehlbeträge gemittelt werden. Dieser Barwert der Fehlbeträge darf nur in einer sehr kleinen Zahl der Fälle (nach der Rahmenrichtlinie von Solvency II z.B. nur in 0,5 % aller Fälle) die dafür vorhandenen Eigenmittel überschreiten.

4. Ziele: Zur Beherrschung des Zinsrisikos wird versucht, durch die Veränderung von Anlage- und Laufzeitstrukturen und ggf. auch durch die Reduktion von Garantiezusagen im Neugeschäft das Asset-Liability-Mismatch-Risiko in einem vorgegebenen Rahmen zu halten.

5. Probleme: Die Quantifizierung des Zinsrisikos wird maßgeblich von dem verwendeten Kapitalmarktmodell, der angenommenen Volatilität der Kapitalmärkte und den unterstellten Korrelationen für die Wertentwicklung verschiedener Assetklassen mitbestimmt. Praktisch sind die Möglichkeiten einer Verminderung des Zinsrisikos auch oft durch die begrenzte Verfügbarkeit langfristiger festverzinslicher Wertpapiere in Verbindung mit den extrem langfristigen Garantien vieler Lebensversicherungsprodukte beschränkt.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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