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Versicherungslexikon

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Zweckgesellschaft

Special Purpose Vehicle (SPV), Anlagevehikel. Rechtlich selbstständige Gesellschaft, die nur für den Zweck der Emission von Wertpapieren an Investoren im Rahmen einer Securitization gegründet wird. Aufgabe der Zweckgesellschaft ist der Ankauf von Vermögenspositionen (assets) und/oder die Übernahme von (Versicherungs-)Risiken, die durch die Emission der Wertpapiere finanziert werden. Die Kapitalisierung der Gesellschaft erfolgt also durch die Investoren mittels der Einlagen für die an sie emittierten Wertpapiere. Die Wertpapiere werden wiederum durch die angekauften Vermögenspositionen besichert (auch im Fall der Übernahme von Versicherungsrisiken durch die von der Zweckgesellschaft zwischenzeitlich gekauften sicheren und liquiden Geldmarktpapiere). In den vergangenen Jahren emittierten Zweckgesellschaften z.B. eine Vielzahl sog. Asset Backed Securities (ABS) zur Verbriefung von Kreditforderungen. Die von den Investoren bereitgestellten Mittel stehen bei Eintritt des Forderungsausfalls (Ausfallrisiko) oder im versicherten Schadenfall für die Schadendeckung zur Verfügung. Nach Ablauf der Transaktion geht der noch verfügbare Betrag an die Investoren zurück.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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