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Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

1. Begriff: Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Das PSG II trat am 1.1.2016 in Kraft, wobei die Umstellung des Begutachtungsverfahrens (Pflegegutachten) und der drei Pflegestufen auf die fünf Pflegegrade erst am 1.1.2017 erfolgt.

2. Inhalte: Die Inhalte des Gesetzes sind u.a. die Verbesserung der Leistungen für demenziell und psychisch Erkrankte, die Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeits, die Umstellung der Pflegestufen auf die Pflegegrade, der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, die Verbesserung der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, die Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung auf 2,55 % (für Kinderlose auf 2,8 %) ebenfalls ab dem 1.1.2017 und die Festsetzung des pflegebedingten Eigenanteils unabhängig vom Pflegegrad. Infolge der Gesetzesnovellierung werden bisherige Leistungsempfänger automatisch in das neue System übergeleitet. Darüber hinaus wird seitens des Gesetzgebers sichergestellt, dass bereits pflegebedürftige Personen nach der Umstellung nicht schlechter gestellt werden.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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