20 Jahre AfW: Seien Sie erfolgreich!

Sehr differenziert fiel die Einschätzung von Hans-Joachim Otto (siehe Foto), parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswírtschaftsministerium, kürzlich in Berlin über die Rolle freier Finanzdienstleistungsvermittler aus.

Vielleicht lag es am Anlass, der ihn milde stimmte: Das 20. Jubiläum des Verbandes, der sich als größter Interessenvertreter freier Vermittler von Versicherungen und Finanzlagen sieht – des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der kürzlich mit einem Fachkongress in Berlin begangen wurde. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher jedenfalls bedankte sich bei Otto dafür, dass er offenbar nicht auf den Zug derjenigen aufgesprungen ist, die sich auf eine andauernde Vermittlerschelte eingeschossen haben.

Positiver Regulierungsrahmen geschaffen
Otto betonte, dass es in der Vergangenheit viele Berührungs- und Reibungspunkte zwischen dem AfW und seinem Ministerium gegeben habe, aber immer das gemeinsame Bemühen im Vordergrund stand und stehen wird, den Berufsstand des Finanzdienstleistungsverittlers im Sinneeines funktionierenden Wettbewerbs zwischen Versicherungsunternehmen, Banken und freien Vermittlern im Sinne des Verbraucherschutzes zu stärken. Er sei überzeugt, dass die Regulierungen der vergangenen Zeit, die den Schutz der Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg zum Inhalt haben, einen positiven Rahmen für deren Tätigkeit bilden.
Nur so wird es gelingen, das Vertrauen der Menschen, das durch Finanzkrise und einige wie er es ausdrückte "spektakuläre Fehlberatungen" gestört ist, zurückzuerlangen. Wenn sich die Zinsbedingungen wieder normalisieren, was früher oder später geschehen wird, dann sieht er keinen Grund, warum das Geschäft der freien Vermittler nicht einen Aufschwung nehmen sollte. "Und Erfolg wünsche ich Ihnen, sonst wären wir nicht das Bundeswirtschaftsministerium", betonte er.

Übergangsfrist nicht komplett ausnutzen
Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Übergangsregelungen der jüngsten Regulierung von Finanzanlagen-Vermittlern "sehr ernst" zu nehmen sind. Was den Nachweis der Sachkunde beziehungsweise die Alte-Hasen-Regelung betrifft, müsste tatsächlich seit 2006 lückenlos die Einreichung der Prüfungsberichte nachgewiesen werden. "Ich kann nur davon abraten, diese nachträglich einzureichen. Das könnte als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werde." Zudem riet er, die Übergangsfrist für die Beantragung der Erlaubnis nach §34f Gewerbeordnung, die am 1. Juli 2013 ausläuft, auszunutzen. Sonst könnte es zu einem Antragsstau kommen. Nachteilig wirke sich aus, dass die Länder die Zuständigkeit noch nicht abschließend geklärt hätten. Die Hälfte der Bundesländer werden sich wohl für die IHK als Erlaubnisbehörde entscheiden, die andere Hälfte für die Gewerbebehörden. Jetzt müssten sie ihre Hausaufgaben machen und schnell Klarheit für die Vermittler schaffen.

Keine Überregulierung forcieren
Was die Regulierung der Honorarberatung betrifft, die für viel Diskussion und Verunsicherung sorgt, kündigte Otto an, dass noch 2012 ein Gesetzentwurf durch das Kabinett gehen werde. Natürlich gehe danach die Diskussion in den Gremien weiter. Regelungen zur Honoarberatung mit der damit verbundenen Transparenz hält er auch für den Berufsstand der Finanzdienstleistungsvermittler für positiv. Die klare Trennung zwischen Provisions- und Honorarberatung trage dazu bei, dass sich Verbraucher entscheiden können, wobei er fest davon ausgeht, dass die Provisionsberatung auch weiterhin nachgefragt werden wird. Man müsse allerdings im Sinne des Verbraucherschutzes unterbinden, dass doppelt abkassiert wird – erst Honorar und danach Provision.

Weitergehenden Regulierungen etwa mit Blick auf transparentere Produkte oder Muster für Beratungsprotokolle erteilte er eine eindeutige Absage. "Wenn es Produkte gibt, die transparenter sind als andere, dann mögen sie erfolgreicher sein", so seine Auffassung. Und: "Vorschriften, die nicht unbedingt notwendig sind, sind unbedingt zu unterlassen."

Bild: Elke Pohl

Autor(en): Elke Pohl

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