Agenturberatung in der Diskussion

Auf der dritten Konferenz "Agenturberatung vor neuen Herausforderungen" gaben rund 50 Experten aus der Versicherungswirtschaft erneut Einblick in den Umsetzungsstand sowie die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Themas Agenturberatung und -entwicklung. Außerdem standen die Weiterbildungsinitiative für Versicherungsvermittler sowie mögliche Auswirkungen sowie Veränderungen durch die IMD 2-Richtlinie im Fokus. Die Veranstaltungsreihe wird von den Versicherungsforen Leipzig in Kooperation mit der Fachhochschule Dortmund einmal im Jahr organisiert.

Torsten Karau, Projektreferent im Kompetenzfeld "Aktuariat" bei den Versicherungsforen Leipzig, stellte aktuelle empirische Ergebnisse zum Thema Einflussfaktoren auf die Beratungsqualität vor, die im Rahmen einer Online-Befragung von Versicherungskunden über ein Marktforschungspanel erhoben wurden. Dabei kam er unter anderem zu dem Schluss, dass der Beratungsprozess - als wichtiges Instrument für Kundenzufriedenheit - weiter in den Fokus der Agenturberatung rücken sollte. Durch eine stärkere Ausrichtung an einer bedarfsgerechten Beratung für den Kunden könnten auch Forderungen nach Honorarberatung begegnet werden.

Vorhandenes besser strukturieren
Professor Dr. Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund, stellte die GDV-Initiative zur Weiterbildung für Versicherungsvermittler vor. Mit ihrer freiwilligen Initiative "gut beraten - Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland" will die deutsche Versicherungswirtschaft das Weiterbildungsengagement der Vermittler in punkto Fach- und Beratungskompetenz stärken. Bereits heute gebe es in der Branche umfassende Weiterbildungsangebote für Vermittler, betonte Beenken. Mit der gemeinsamen Initiative, die sich an den Weiterbildungsregeln der Ärzteschaft orientiert, wollen die beteiligten Verbände die Weiterbildung für Vermittler besser strukturieren und transparenter machen.

Selbstständige Versicherungsvermittlerbetriebe stünden zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Um die Weichen für die Existenzsicherung in einem zunehmend schwierigen Marktumfeld zu stellen, bedürfe es einer adäquaten Qualifikation etwa in strategischer und operativer Unternehmensführung. Mit dem Vermittlergesetz von 2007 wurde zwar eine Mindestanforderung an die Qualifikation von Versicherungsvermittlern eingeführt. Danach müsse bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erbracht werden. Allerdings umfasse diese überwiegend versicherungsfachliche Kenntnisse und deren Anwendung im Kundengespräch, nicht jedoch Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Unternehmensführung, so Beenkens Analyse.

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Bild:© Peter Kirchhoff/

Autor(en): Vicki Richter, Versicherungsforen Leipzig

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