Aktionsbonus und schöne Hüte

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Im Maklervertrieb überbieten sich die Versicherer mit Anreizen. Was so alles im bestmöglichen Kundeninteresse möglich zu sein scheint – ein launiger Überblick.

„Ab sofort und noch bis zum 31. Dezember 2022 profitieren Makler und Vermittler von den besonderen Aktionshighlights der teilnehmenden Versicherer“, tönt es aus der Anzeige eines Maklerpools, die als Beileger in Maklerzeitschriften und per Mailversand kurz vor der Dortmunder Maklermesse DKM versendet wurde. Der Autor dieser Zeile wusste wohl nicht, dass „Makler“ auch „Vermittler“ sind, so sieht es jedenfalls das Versicherungsvertragsgesetz.

Diese sechs sind die Besten?

Viel interessanter ist, wofür es die „Aktionshighlights“ geben soll. Man soll im Aktionszeitraum sein Neugeschäft bei sechs „starken Partnern“ des Pools einreichen.

Dieser „Booster“, wie er auch genannt wird, wirft Fragen auf. Im Versicherungsaufsichtsgesetz jedenfalls heißt es, dass Versicherer „keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen“ dürfen, „durch die Anreize für sie selbst oder Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnten“. Vermutlich gibt es allerdings mehr als nur die sechs von dem Pool benannten Versicherer, deren Angebote in Frage kommen könnten.

Ehrlich, wir sind die Besten

„Offen und ehrlich“ will ein anderer Versicherer sein, was zum § 1a VVG zu passen scheint. Denn nach dem sollen Versicherer „stets ehrlich, redlich und professionell“ im „bestmöglichen Interesse“ der Kunden handeln.

Zur Ehrlichkeit gehört in dieser Anzeige in einer Maklerzeitschrift, dass dieser süddeutsche Versicherer nach eigener Erkenntnis „die besten Versicherungen“ hat. Und obendrein gibt es in seiner Region auch noch „die schönsten Hüte“. Das kann eigentlich nur im bestmöglichen Kundeninteresse sein.

Wechseln statt haften

Wieder ein anderer Versicherer verspricht eine „Maklerenthaftung“. Nun ist eigentlich der Makler Vertragspartner des Kunden und nicht derjenige des Versicherers. Eine „Enthaftung“ könnte der Makler durch Abschluss eines Vertretervertrags erlangen, aber das ist hier wohl nicht gemeint.

„Wechseln leicht gemacht“, bietet ein Versicherer an und spricht damit wohl Maklern aus der Seele, die „keine Lust auf Kfz“ haben und auch sonst alles anstrengend finden mit den lästigen Bestandsverträgen. „Ein Anruf genügt“, und der gesamte Bestand ist übertragen. Natürlich nur im bestmöglichen Interesse jedes einzelnen betroffenen Kunden.

Die Farbe macht´s

In derselben Maklerzeitschrift kann man auch noch die „Farbe wechseln“. Es gibt „exklusive Maklerkonditionen“ mit „flexiblen Vergütungs- und Abschlussmodellen“ und „50% Beraterbonus im ersten Jahr“. Über Produkte und deren Qualität wird bei diesem Farbwechsel gar nicht erst gesprochen.

Es gibt allerdings tatsächlich etliche Versicherer, die freie Vermittler mit Attributen umwerben wie leistungsfähige Produkte, guter Kundenservice, Zielgruppen-Expertise oder Beitragsstabilität. Die scheinen das mit dem bestmöglichen Interesse der Kunden irgendwie anders verstanden zu haben.

Turteln wir uns das Kundeninteresse

Immerhin: Manche „Turteltauben“ unter den Kunden können mit dem Abschluss sogar „Piepen“ bekommen. Konkret sind es 25 Euro je Turteltaube für den Abschluss einer verbundenen Risikolebensversicherung bei einem Direktversicherer.

Wie das geht in Zeiten eines Provisionsabgabeverbots? Das wird auch erklärt: Es gibt 15 Euro für das Kalenderjahr 2022 und 10 Euro für das darauffolgende Jahr, und auch nur als Gutschrift und nicht als Barauszahlung. Gut, dass damit auch die Qualität des Vertrags selbst geklärt zu sein scheint.

Dass Versicherer und Pools für ihre Leistungen werben, ist richtig und sinnvoll. Manchmal ist man aber nicht sicher, ob hier die Leistungen für den Kunden oder nicht doch nur diejenigen für das Portemonnaie der freien Vermittler gemeint sind. Wer sich über Regulierungsideen wie unter anderem Provisionsrichtwerte aufregt, sollte sich die Frage stellen, warum Regulierer auf solche Ideen kommen.

Autor(en): Matthias Beenken

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