Aktuelle Trend bei Assistenzsystemen und autonomem Fahren

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Die R+V Versicherung, Wiesbaden, darf jetzt als erstes Privatunternehmen in Deutschland mit einem autonomen Kleinbus am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. In diversen Testfeldern erforscht das Unternehmen mit autonomen Fahrzeugen die Mobilität der Zukunft.                

Das für ein Versicherungsunternehmen ungewöhnliche Projekt wurde von einem Team des R+V Innovation Labs „MO14“ im vergangenen Jahr initiiert. Ziel ist es, die Herausforderungen an die Mobilität der Zukunft im Bereich Risikomanagement und -schutz zu erforschen. Was ändert sich bei Risikobeurteilung von Versicherungen, wenn die Fahrzeuge in Zukunft permanent Live-Daten liefern? Wie interagieren autonome Fahrzeuge mit der Umwelt? Auch in Sachen E-Mobilität verspricht sich R+V interessante Erkenntnisse, da die alternative Antriebstechnologie auch neue Herausforderungen und Gefahren mit sich bringt.

R+V checkt auch die Akzeptanz der Bevölkerung
„Dass wir unser Fahrzeug jetzt unter ganz realen Verkehrsbedingungen an unserem Standort in Wiesbaden testen dürfen, ist ein Meilenstein für unser Forschungsprojekt zum autonomen Fahren,“ freut sich Jan Dirk Dallmer, Direktor Kraftfahrt-Betrieb bei R+V.

Obwohl das autonome Fahren mittlerweile in aller Munde ist, ist bis heute weitgehend unbekannt, wie die Bevölkerung auf die neue Technik reagiert. Einen wichtigen Part im R+V-Projekt nimmt deshalb auch die Akzeptanzforschung ein. Gemeinsam mit unterschiedlichen Lehrstühlen verschiedener Universitäten befragt das MO14-Team die Fahrgäste nach ihrer Meinung zum Einsatz dieser Fahrzeuge – insbesondere auch im öffentlichen Personennahverkehr.

Verschiedene Verkehrssituationen erproben
Um die selbstfahrenden Fahrzeuge in möglichst unterschiedlichen Verkehrssituationen zu erproben, setzt R+V ihre Kleinbusse an verschiedenen Orten ein. Ein groß angelegtes Testfeld für den autonomen Bus ist noch für diesen Sommer geplant. Derzeit ist R+V im Gespräch mit der Mainzer Mobilität über ein gemeinsames Projekt in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt.

 

 

Gehäufte Auffahrunfälle von LKW erfordern neue Regelungen
Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle durch Lkw besonders auf Bundesautobahnen in jüngster Zeit fordert der Bundesrat, dass die Regelungen zu Notbremsassistenten erweitert werden. Diese Systeme müssten permanent verfügbar sein, heißt es in einer Entschließung, die er am 8. Juni 2018 beschlossen hat.

Ausdrücklich kritisieren die Länder, dass die gesetzlichen Anforderungen an Notbremsassistenten mittlerweile weit hinter den technischen Möglichkeiten liegen, Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen zu vermeiden. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden. Außerdem appellieren sie an die Bundesregierung, bundesweit eine Verhaltensvorschrift einzuführen, die das Abschalten der Notbremsassistenz-Systeme (AEBS) für unzulässig erklärt.

Nur bei bewusster Fahrer-Aktion zulässig
Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktion nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig ist und die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt wird. Verbesserungsbedürftig sei auch die Identifikation von kollisionsrelevanten Fahrzeugen.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits 2016 aufgefordert, sich bei der Kommission für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zu den Notbremssystemen einzusetzen. Die Bundesregierung hielt entsprechende Schritte damals jedoch für nicht erforderlich

Bei Bedarf wird Notfallbremsung eingeleitet
Der Bundesrat drängt auf die verpflichtende Einführung so genannter Abbiegeassistenzsysteme für Lkw. Sie warnen den Fahrzeugführer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern und leiten bei Bedarf eine Notfallbremsung ein. Die Bundesregierung solle sich auf EU- und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass solche Systeme sowohl in den Typengenehmigungsvorschriften für Lkw ab 7,5 t als auch über Nachrüstpflichten vorgeschrieben werden, fordern die Länder in einer Entschließung vom 8. Juni 2018.

Etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer seien Opfer von Abbiegeunfällen. Die Verantwortung liege in den meisten Fällen bei den Lkw-Fahrern, heißt es zur Begründung der Initiative.

Versicherungsrabatt soll positive Anreize schaffen
Darüber hinaus appellieren die Länder an die Bundesregierung, Investitionen in solche Assistenzsysteme durch spezielle Förderprogramme wie De-Minimis zu unterstützen. Dies könne dazu beitragen, dass das Güterkraftgewerbe sie besser annimmt und sie sich auf dem Markt durchsetzen. Denkbar wäre auch, einen Versicherungsrabatt für entsprechend nachgerüstete Lkw zu gewähren.

Quellen: R+V, Bundesrat

Autor(en): Versicherungsmagazin

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