Allianz Leben unterwirft sich BGH im Rückzahlungsstreit

Die Allianz Lebensversicherung hat eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen (Beschluss v. 12.12. 2012, IV ZR 175/11). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (18. August 2011; Az. 2 U 138/10) nun rechtskräftig.

Laut Allianz habe diese Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg gehabt, wie eine Sprecherin des Unternehmens bestätigt. Grund sind die im vorigen Jahr getroffenen Entscheidungen des BGHs gegen den Deutschen Ring, die Generali, Ergo und Signal-Iduna. In allen Fällen hatte das höchste Zivilgericht entschieden, dass die zwischen 2001 und 2007 verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert bei gekündigten Lebensversicherungen und zu Leistungen bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung unwirksam sind. Dies hatte auch das OLG Stuttgart so gegen die Allianz entschieden.

Kunden müssen Anspruch schriftlich anmelden
Der Lebensversicherer aus Stuttgart hat bereits für 900.000 betroffenen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig beitragsfrei gestellt haben, die Leistung angehoben. Im Durchschnitt wurden die Leistungen um 120 Euro erhöht. Die Kunden werden darüber in ihrer jährlichen Standmitteilung informiert. Kunden, die ihren Vertrag gekündigt haben, müssen Ansprüche schriftlich anmelden. Die meisten Forderungen dürften aber verjährt sein. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale Hamburg: „Wer 2009 oder früher gekündigt hat, muss damit rechnen, dass der Versicherer sich auf Verjährung beruft. Es ist weitgehend aussichtslos, Ansprüche durchzusetzen.“

Einige Lebensversicherungsunternehmen wollen laut der Verbraucherzentrale Hamburg hingegen auf die Einrede der Verjährung – im Einzelfall oder generell - verzichten. Genannt wird der Deutsche Ring, die Provinzial Rheinland, die Ergo, die Generali und die VGH.

Wirtschaftlicher Schaden für Branche gering
Trotzdem scheint sich der wirtschaftliche Schaden der Lebensversicherer durch die Urteile in Grenzen zu halten. Die Allianz hat für Rückzahlungen nach eigenen Angaben 117 Millionen Euro zurückgestellt. Rein rechnerisch entfallen davon 108 Millionen Euro auf Nachzahlungen für beitragsfrei gestellte Verträge. Für gekündigte Verträge rechnet das Unternehmen daher scheinbar nur noch mit einem Aufwand von rund neun Millionen Euro. Ausgehend von einem Marktanteil der Allianz Lebensversicherung, der laut der Ratingagentur Assekurata 2011 bei 17,82 Prozent lag, dürften die Entscheidungen des BGHs die Branche schätzungsweise 656 Millionen Euro an Nachzahlungen kosten.

Demgegenüber spricht die Verbraucherzentrale Hamburg von einem Aufwand von zwölf Milliarden Euro. „Wir können nicht nachvollziehen, dass die Verbraucherzentrale immer wieder mit völlig unrealistischen Aussagen an die Öffentlichkeit geht“, kritisierte eine Sprecherin der Allianz.

Doppelte negative Signalwirkung
Auch wenn der BGH nur gegen die Versicherer entscheidet, die von der Verbrauchzentrale Hamburg verklagt wurden, haben die Urteile gleich zweifache Signalwirkung. So betonen die Verbraucherschützer regelmäßig, dass auch andere Unternehmen ähnliche Klauseln in ihren Altverträgen hatten und Verbraucher auch dort Nachforderungen stellen sollten. Zudem dürften mit den öffentlichen Entscheidungen in Serie Renten- und Lebensversicherungen regelmäßig einen Imageverlust erleiden. Das dürfte sich negativ auf das Neugeschäft auswirken.

So betont beispielsweise der Münchener Rechtsanwalt Johannes Fiala, dass das Misstrauen gegenüber Vermittlern und Beratern im Finanzdienstleistungsbereich gewachsen ist, weil sich die Versicherer nun regelmäßig die Unwirksamkeit von Bedingungswerken ins Stammbuch schreiben lassen müssen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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