Angebot an Betriebsrente für Minijobber aufgelegt

Auch Arbeitnehmer mit geringfügiger Beschäftigung (400-Euro-Kräfte) haben jetzt die Möglichkeit, eine eigene betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzubauen. Möglich macht es ein neuartiges Konzept des Vereins Minijobrente (Würzburg), der mit der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung als Risikoträger Rahmenverträge abgeschlossen hat.

Solche Minijobber waren bislang von den Segnungen der bAV ausgesperrt. Von 6,9 Millionen Menschen, die in diesem Geringverdienerbereich tätig sind, ist das Arbeitsverhältnis nach Erhebungen des Vereins () in jedem zweiten Fall auf Dauer angelegt. Aus dem niedrigen Einkommen ergibt sich aber nur eine geringe Rentenanwartschaft: Da nur 15 Prozent des Einkommens von 400 Euro in die Rentenkasse fließen (= 60 Euro), kommen maximal 0,25 Euro Altersrente pro Arbeitsmonat heraus.

Durch Mehrarbeit bAV aufbauen
Zusätzliche Vorsorge ist also dringend erforderlich, scheiterte bisher aber meist an den finanziellen Möglichkeiten, denn beim 400-Euro-Einkommen wird das Geld in den meisten Fällen für den Konsum gebraucht. Und genau bei diesem Manko setzt die „Minijobrente“ an: Statt Geld bringen die Minijobber Arbeitszeit für ihre bAV auf. Dazu vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gewisse Mehrarbeit, die jedoch nicht entlohnt wird, sondern als vom Arbeitgeber finanzierte bAV aufgebaut wird. Wer also statt bislang zehn Stunden pro Woche gearbeitet hat, arbeitet nun beispielsweise zwei bis drei Stunden mehr. Das macht im Monat acht bis zwölf Stunden Mehrarbeit. Bei zehn Euro Stundenlohn sind dies 80 bis 120 Euro Monatsbeitrag für die bAV – eine interessante Größenordnung für Kunden und auch für jeden Vertrieb.

Der Arbeitgeber entlohnt diese Arbeit also über die Beitragszahlung in eine bAV. Er muss dazu dem Verein Minijobrente beitreten (kostenlos). Da alle Versorgungsbeiträge direkt an den Versicherer fließen, ist eine vollständige Kapitaldeckung der Versorgungszusagen gewährleistet, die vertraglich abgesichert stets sofort unverfallbar sind (wie bei Entgeltumwandlung). Zur Auswahl stehen bei der Volksfürsorge als derzeit einzigem Produktpartner zwei Produkte: Direktversicherung (für jedes erste Beschäftigungsverhältnis mit Steuerklassen I bis V möglich) sowie Unterstützungskasse (für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis). Diese Altersversorgung ist pfändungs- und Hartz IV-sicher.

Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten
„Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten“, sagt Vereinsvorstand Wolfgang Fränznick. Für den Arbeitgeber habe die Minijobrente ebenfalls nur Vorteile: So sind die Beiträge Betriebsausgaben sowie steuer- und sozialversicherungsfrei. Damit sei dieses brandneue Versorgungsmodell nicht nur kostenneutral, sondern „jede Stunde Mehrarbeit ist sogar mit 30 Prozent weniger Kosten belastet“, ergänzt Vereinsvorstandschef Wolfgang Sachse. Um Missbrauch zu verhindern, sei der Höchstbeitrag streng an der Entgeltumwandlung orientiert (erlaubt aktuell 212 Euro pro Monat nach § 3 Nr. 63 EStG). Beim Job-Wechsel - auch in die Vollbeschäftigung - können die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen werden. „Sonderkonditionen gehen dabei nicht verloren“, verspricht Fränznick.

Gute Möglichkeit, eine nennenswerte Altersvorsorge aufzubauen
„Der Grundgedanke der Minijobrente ist ebenso genial wie simpel“, urteilt Professor Hans-Peter Schwintowski, von der Berliner Humboldt-Universität in einem Rechtsgutachten über das neue Produkt, das am 15. April seinen Vertriebsstart hatte. Minijobber können durch täglich weniger als eine Stunde Mehrarbeit nennenswerte Altersvorsorge aufbauen. Bei einer Frau (35) kämen mit 120 Euro Monatsbeitrag nach 30 Jahren rund 350 Euro Rente aus der Direktversicherung heraus. „Für uns ist es auch reizvoll, dass kein neues Produkt erforderlich ist“, erklärte Jürgen Reif, Bereichsleiter Maklervertrieb der Volksfürsorge. Der Vertrieb der Minijobrente werde nicht nur über die Stammorganisation organisiert, sondern laufe auch im Maklermarkt. Es würden marktübliche Courtagen gezahlt - für typische Umsatzgrößen um die 35 Promille - mit den im Kollektivgeschäft üblichen Rabattstaffeln. Der Verein will nur mit Versicherern kooperieren, die „riesterfähige oder gleichwertige Produkte“ bieten. Apropos Riester-Rente. Wenn 400-Euro-Kräfte freiwillig SV-Beiträge abführen (19,60 Euro monatlich), können sie auch eine Riester-Rente abschließen.

Autor(en): Detlef Pohl

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