Aon Marktübersicht 2018: Viel Beratungsbedarf durch GDPR

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Immer mehr Dienstleistungen prägen nach Meinung des internationalen Versicherungsmakler Aon die Anforderungen für den Unternehmensschutz im Jahre 2018.

Viel Beratungsbedarf hat der Makler beispielsweise zum Start der General Data Protection Regulation (GDPR) am 25. Mai dieses Jahres ausgemacht. Nach Einschätzung von Aon ist die Gefahr, dass Unternehmen künftig mit "drakonischen" Bußgeldern überzogen werden sehr hoch. Denn der Artikel 83 der GDPR würde vorschreiben, dass die Aufsichtsbehörden sicherzustellen haben, dass die Verhängung von Geldbußen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.“ Möglich sind Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Zwar sehe die GDPR oder auch EU-Datenschutz-Grundverordnung keinen Cyberversicherungsschutz vor, er kann nach Meinung von Aon für die Unternehmen aber sehr hilfreich sein, weil im Rahmen des Anbahnungsverfahrens der Daten-Schutz-Status-Quo des Kunden geprüft werden muss.

Tools rund um die Datenschutz-Grundverordnung
Der Makler hat beispielsweise rund um den GDPR verschiedene Tools entwickelt, die als eine gute Vorlage für die umfassende Cyber-Schutz-Beratung dienen können. So wird analysiert und bewertet, wie ein Unternehmen auf die Anforderungen des neuen Rechts vorbereitet ist. Zudem gibt es eine Simulation, die die Auswirkungen eines Verstoßes gegen sichere Verarbeitung der persönlichen Daten von EU-Ansässigen zeigt sowie Vorschläge zur finanziellen Absicherung und Schadenabwicklung für den Ernstfall. Immerhin schreibt die GDPR vor, dass Unternehmen binnen 72 Stunden einen Verstoß gegen die Datengrundrechte an die Behörden melden müssen.

Ein Manko sieht Aon bei der Absicherung der Unternehmen im Bereich Software. Durch fehlerhafte Software steige das Risiko, Vermögensschäden bei den Kunden zu verursachen. Diese Schäden seien nicht durch klassische Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen abgedeckt. Daher sei erweiterter IT-Schutz notwendig. Dieser Schutz könnte nach Einschätzung des Maklers boomen, denn in 75 Prozent aller Unternehmen würden sich schon bis zum Jahr 2022 die Produktions- und Lieferprozesse durch Digitalisierung deutlich verändern.

Viele Prämien bleiben stabil
Für 2018 prognostiziert der Makler für IT- und Cyberversicherungen aber stabile Prämien und ausreichende Deckung. Das gelte zudem für die Managerhaftpflicht, Strafrechtsschutz- und Vertrauensschaden-Versicherung. Demgegenüber sehe es für Logistikunternehmen düster aus. Sie müssen in einem enger werdenden Markt mit höheren Preisen für die Absicherung der Haftung rechnen. Probleme gebe es zudem im Bereich der Haftpflicht im Sektor Heilwesen und Rückrufkostenschutz für Kfz-Zulieferer.

Die stabilen Prämien in der Haftpflichtversicherung werden teilweise durch härtere Regulierung erkauft. So heißt es im Marktbericht: "Möglich ist jedoch, dass einige Versicherer bei den Schadenregulierungen weniger kulant sein werden." Für Wetterschäden prognostiziert Aon für 2018 in Anlehnung an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein schadenträchtiges Jahr. Es gebe nämlich mittlerweile einen verkürzten Wechsel zwischen schadenarmen und schadenreichen Jahren.

Brexit: Verträge prüfen
Hohen Beratungsbedarf sieht Aon für alle Unternehmen, die britische Versicherungen oder Lloyd‘s-Kapazitäten nutzen. Unternehmen sollten im Vorgriff auf einen harten Brexit bestehende Verträge überprüfen und notfalls rechtzeitig Alternativen verhandeln. Möglicherweise müssten für Europa-Policen in Großbritannien zusätzlich Lokalpolicen abgeschlossen werden, wenn dort Risiken abgesichert werden sollen.

Beratung und Vorsorge sollen 2018 auch beim Thema Compliance eine große Rolle spielen. Verschärfte Bußgelder nach Compliance-Verstößen gebe es im Bereich Datenschutz-, im Kartell- und im IT-Sicherheitsrecht. Aon verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine effektive Compliance-Struktur innerhalb eines Unternehmens und deren permanente Weiterentwicklung zu einer Verringerung von Geldbußen führen kann (BGH-Urteil vom 9. Mai 2017, Az.: 1 StR 265/16).

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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