Arbeitskreis Beratungsprozesse: Sicher dokumentieren - auch bei Umdeckung

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Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat neue kostenlose Praxishilfen für die Dokumentation in der Versicherungsvermittlung veröffentlicht. Sie sollen Vermittlern helfen, das oft als lästig empfundene Thema für sich zu erschließen. Ein Tipp der Macher: Bei Umdeckungen im Verbraucher-Kompositgeschäft können Vor- und Nachteile saldiert werden.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse bezieht mit den Arbeitshilfen Position: „Die Beratungsdokumentation wird meist nur unter juristischen Aspekten betrachtet. Es war höchste Zeit, dass die Branche dem etwas für die Praxis entgegenstellt“, erläutert Marco Habschick, Leiter der Expertengruppe Dokumentationspraxis beim Arbeitskreis. „Eine gut gemachte Dokumentation nutzt schließlich allen Beteiligten.“

Material für Makler und Vermittler aus der Ausschließlichkeit

Gemäß § 61 VVG müssen Versicherungsvermittler vor einem Abschluss die wesentlichen Inhalte ihrer Beratung, den sich daraus ergebenden Rat sowie die Entscheidung des Kunden dokumentieren. Der Beratungsaufwand soll in angemessenem Verhältnis zu den vom Kunden zu zahlenden Beiträgen stehen und die Komplexität des angebotenen Versicherungsschutzes soll sich in der Dokumentation widerspiegeln. Die neuen Hilfen bestehen aus zwei Teilen: Eine Gliederung im Word-Format liefert eine schlüssige Struktur. Die „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation“ dienen als Orientierung und Checkliste für die einzelnen Abschnitte. Vermittler aus der Ausschließlichkeit können das Material ebenso nutzen wie Makler.

Damit es nicht zur Haftung kommt
Für Gesprächsstoff sorgen dürfte eine Empfehlung zur Dokumentation bei Umdeckungen im Verbraucher-Kompositgeschäft. Sie ist eine Reaktion auf die besonderen Aufgaben der Makler: Wenn Verträge der Risikosituation nicht mehr gerecht werden oder es schlicht unter dem Strich bessere Produkte gibt, sollte der Makler empfehlen, umzudecken.

Manchmal enthält das neue Bedingungswerk gegenüber dem Altvertrag aber auch Nachteile (zum Beispiel keine Deckung bei Kapitalanlagestreitigkeiten in jüngeren Rechtsschutzpolicen). Eine vollständige Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen bleibt graue Theorie. Niemand kann für jede denkbare Schadenkonstellation abschätzen, ob eine alte Formulierung nicht doch von Nutzen sein könnte. Zudem sind nicht alle Bedingungswerke frei zugänglich und manchmal erschließen sich Vor- und Nachteile erst aus einer Bedingungsauslegung. Haftungsrisiken sind die Folge, egal, zu welcher Empfehlung sich der Makler entscheidet. So die Einschätzung des Arbeitskreises.

Vor- und Nachteile saldieren
Dieses Dilemma löst der Arbeitskreis für das Breitengeschäft jetzt pragmatisch. Seine Position: Bei einer Umdeckung dürfen Vor- und Nachteile saldiert werden, sofern sich der Kunde unter dem Strich deutlich besser steht. Wesentliche Nachteile müssen Gegenstand der Beratung bleiben. Die nach dieser Abwägung und unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und Prämie getroffene Empfehlung ist zu dokumentieren.

„Diese Empfehlung ist derzeit nicht die herrschende Meinung“, weiß Marco Habschick. „Als Brancheninitiative möchten wir aber ein Umdenken gerade für jene Beratungssituationen bewirken, an denen nur noch Juristen Gefallen finden können. Im Kompositgeschäft brauchen Vermittler und Verbraucher ebenso faire wie praktikable Lösungen.“

Kostenloser Download
Alle Beratungshilfen gibt's auf der Download-Seite unter dem Reiter . Vermittler können das Material kostenlos nutzen.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative von Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften, die Versicherungs- und Finanzvermittler in ihrer kundenorientierten Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen unterstützen wollen. Er gründet auf dem Fundament der Brancheninitiative „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation".

Der 2004 gegründete Arbeitskreis wird von den folgenden Berufsverbänden und Servicegesellschaften getragen: BMVF, Charta Börse für Versicherungen AG, Germanbroker.net AG und dem Verband der Fairsicherungsmakler. Unterstützt wird er durch den BVK und VDVM sowie durch zahlreiche Versicherer und Dienstleistern der Versicherungswirtschaft.

Quelle: Arbeitskreis Beratungsprozesse, Bild: ©Gina Sanders / fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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