Arbeitskreis stellt Lösungen zur DSGVO vor

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Versicherungs- und Finanzvermittler haben viel mit personenbezogenen Daten zu tun, die unter den Wirkungsbereich der DSGVO fallen. Dies sind etwa Daten über Kunden und Interessenten, aber auch Daten von Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten und sonstigen Kontakten. Viele kleinere und mittelständische Vermittlerunternehmen kämpfen mit den Anforderungen der DSGVO. Für sie ist ds Angebot des Arbeitskreises gedacht.

Vor rund einem Jahr hat der Arbeitskreis die "Expertengruppe Datenschutz" ins Leben gerufen. Ihr Auftrag: Die Auswirkungen der DSGVO prüfen und für Vermittler aufbereiten sowie vorhandene Arbeitshilfen an die Erfordernisse der DSGVO anpassen. Beteiligt waren im Arbeitskreis tätige Verbände und Verbünde (Charta Börse für Versicherungen AG, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler), Versicherungsunternehmen (Allianz, Prisma Life), der ehemalige Datenschutzbeauftragte der Axa, Peter Mainzer sowie die Gindat GmbH. Zum Start der DSGVO Ende Mai lagen die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen vor.

Aus dem Inhalt (Auszug):

  1. Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung
  2. Was sind personenbezogene Daten?
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  4. Welche Pflichten haben Vermittler bei der Umsetzung der DSGVO?
  5. Datenschutzbeauftragte, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  6. Webseite und Datenschutz
  7. Informationspflichten und Einwilligungserklärung
  8. Recht auf Löschung
  9. Auftragsverarbeitung
  10. Pannen und Meldepflichten

Einige dicke Bretter gebohrt
Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises, berichtet: "Wir haben wirklich dicke Bretter gebohrt und um jede Formulierung gerungen. Als besondere Herausforderung erwies sich unser selbst gestecktes Ziel, nicht nur rechtlich möglichst hieb- und stichfest, sondern auch für Nicht-Juristen verständlich zu formulieren."

Der Arbeitskreis hat die Ergebnisse seiner Arbeit online veröffentlicht. Unter dem Tab "Datenschutz" finden Versicherungsvermittler wichtige Informationen zur DGSVO. Auch Maklervollmacht und Einwilligungserklärung wurden an die Richtlinie angepasst. Sie stehen, wie auch bisher, im Downloadbereich bereit.

Einwilligungserklärung war knifflig
"Insbesondere die Einwilligungserklärung hat uns viele graue Haare beschert", erläutert Rohde. "Einerseits soll sie rechtssicher sein, andererseits muss sie von Maklern wie Kunden gehandhabt werden können und verständlich sein. Dieser Spagat war bei diesem Dokument äußerst schwierig", so der Experte weiter.

Zielgruppe der Arbeitskreis-Lösungen sind kleinere und mittlere Maklerunternehmen, unabhängig davon, ob sie von Pools oder Verbünden unterstützt werden. Der Arbeitskreis hat auch externe Fachleute und Institutionen mit einbezogen. Nützliche Ausarbeitungen und Empfehlungen wurden als Links eingepflegt.

Vorlagen sollen individuelle Maßnahmen nicht ersetzen
Die Ausführungen und Vorlagen sollen für die Vermittler Hilfestellungen sein. Der Arbeitskreis weist aber darauf hin, dass sie keinesfalls Entscheidungen über die im Einzelfall notwendigen individuellen Maßnahmen ersetzen können. Das Angebot soll von Zeit zu Zeit aktualisiert und bei Bedarf um weitere Unterlagen ergänzt werden.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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