Arme Schlucker: Voller Schutz in der Kfz-Versicherung ist möglich

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Autobesitzer, die verschuldet sind, müssen damit rechnen, dass sie nur eingeschränkten Versicherungsschutz erhalten. Dann könnten sie nach einem Unfall vollkommen ruiniert werden. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hin.

"Halter oder Fahrer müssen selbst für den Teil des Schadens aufkommen, der über die Mindestversicherungssumme hinausgeht", so die Bafin. Doch nicht alle Versicherer sind bei Kunden mit schlechter Bonität gleich streng. Verschuldete Kunden sollten sich daher unbedingt ein Versicherungsunternehmen suchen, das ihnen weiterhin vollen Schutz bietet.

15 Millionen Bonitätsabfragen

Laut Arvato Financial Solutions machen fast alle deutschen Versicherer von Allianz bis Zurich eine Bonitätsabfrage, bevor die elektronische Versicherungsbescheinigung - kurz EVB - verschickt wird. Solche Bonitätsabfragen seien aber auch bei fast allen E-Commerce Anbietern, Telekommunikationsunternehmen, Banken oder auch bei Paypal üblich. "Alle Unternehmen müssen sich vor Zahlungsausfällen ihrer Kunden schützen", erläutert Björn Hinrichs von Arvato. Früher haben die Kfz-Versicherer Bonitätsprüfungen nur sporadisch gemacht. Heute gäbe es längst eine systematische Prüfung. Das Verfahren sei aber transparent. So werde in den Datenschutzbestimmungen auf die Bonitätsabfrage hingewiesen. Derzeit würden pro Jahr rund 15 Millionen Bonitätsanfragen gestellt.

In rund acht Prozent der Fälle, also bei rund 1,2 Millionen Autofahrern, kommt es zu sogenannten "harten Treffern", bei dem der Kunde in einem Insolvenzverzeichnis eingetragen ist. Gleichzeitig gibt es aber auch "mittlere Treffer" bei denen es eine Lohnpfändung oder Zwangsvollstreckung gegeben hat, aber noch keine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis erfolgt ist.

Stark eingeschränkter Schutz möglich

Einige Unternehmen prüfen die Bonität laut einer Stichprobenumfrage bei großen Kfz-Versicherern aber nur bei Neukunden. Bei schlechter Bonität müssen betroffene Autobesitzer mit eingeschränktem Versicherungsschutz und Vorkasse rechnen. Hinrichs: "So kann die Kfz-Haftpflichtversicherung auf die gesetzliche Mindestdeckung beschränkt werden und eine Kaskoversicherung braucht die Assekuranz nicht anzubieten." Gesetzlich vorgeschrieben sind derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.

Demgegenüber bieten die Kfz-Versicherer vertraglich einen viel höheren Schutz an. Er beläuft sich in der Regel je Schadenfall auf eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden wird vielfach die Versicherungssumme von 15 Millionen Euro pro geschädigter Person zur Verfügung gestellt.

Problem im Internet

Diesen umfassenden Schutz inklusive einer Vollkaskoversicherung können heute noch immer auch hoch verschuldete Autofahrer erhalten, wie die Stichprobenabfrage ergab. Betroffene Autobesitzer sollten daher nicht bei Hardlinern einen Vertrag abschließen, sondern im Markt nach kundenfreundlichen Anbietern suchen.

Hilfreich kann es hier sein, sich persönlich an einen Vermittler oder Versicherungsmakler zu wenden. Wer im Internet sucht, wird hingegen aufgrund automatisierter Prozesse oft nicht so schnell fündig. Allein: Eine Vorkasse können die verschuldeten Kunden in der Regel nirgendwo vermeiden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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