Axa Kombi-Unfall-Rente: Änderungskündigung für über 17.000 Kunden

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Zu einem harten Schritt hat sich die Kölner Axa-Versicherung entschlossen. 17.500 Kunden, die eine Kombi-Unfall-Rente abgeschlossen haben, erhalten eine Änderungskündigung. Damit bestätigte der Versicherer auf Anfrage Medienberichte.

Die Kombi-Unfall-Rente war als Alternative für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung konzipiert. Sie wurde Kunden angeboten, für die der volle private Berufsschutz aufgrund ihres Jobs oder einer Vorerkrankung zu teuer war. Bei der Kombi-Unfall-Rente wurden nur Kunden mit schweren Vorerkrankungen nicht angenommen. Besondere Leistung der Kombi-Unfall-Rente ist eine lebenslange Rentenzahlung, die jährlich um 1,5 Prozent steigt. Damit hat sich der Kölner Versicherer nun anscheinend verkalkuliert. Der medizinische Fortschritt und somit eine deutlich längere Lebenserwartung sowie niedrige Zinsen hätten dazu geführt, dass das Produkt eingestellt werden muss. Allein Kunden die bereits im vergangenen Jahr ihren 58. Geburtstag gefeiert haben sowie ein Produkt mit Beitragsrückgewähr besitzen, seien von der Kündigungsaktion nicht betroffen.

Alternative teurer und schlechter
Allen anderen bietet die Axa nun die Existenzschutzversicherung an. „Die Kündigung der Verträge nutzen wir nur dann, wenn der Kunde sich nicht für ein alternatives Produkt entscheidet“, erklärte ein Axa-Sprecher auf Anfrage. Die empfohlene Existenzschutzversicherung ist im Vergleich zur Kombi-Unfall-Rente teurer, leistet bei Krebserkrankungen höchsten 60 Monate und zahlt eine Rente grundsätzlich nur bis zum 67. Lebensjahr. Demgegenüber hatten die Axa-Kunden bisher Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Beim Umstieg wird für die Prämienerhebung das ehemalige Alter berücksichtigt, zu dem die Altpolice abgeschlossen wurde. Zudem gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung. Wer heute 41 Jahre alt ist und vor zehn Jahren eine Monatsrente von 1000 Euro abgeschlossen hat, zahlt für die neue Existenzschutzversicherung pro Monat rund 33 Euro. Das ist ein satter Preisanstieg von rund 42 Prozent für einen schlechteren Schutz.

Trotzdem dürften die betroffenen Kunden kaum eine Alternative haben. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und möglicher weitere Erkrankungen werden sie am Markt kaum eine günstigere Versicherung erhalten. Die Axa betont, dass eine einseitige Kündigung in den Bedingungen verankert ist und die Umstellungsaktion somit rechtlich abgesichert sei.

Mit jungen Jahren Berufsschutz kaufen
Experten warnen grundsätzlich vor dem Abschluss einer so genannten Multi-Funktions-Versicherung. Denn Geld gibt es wie bei der Kombi-Unfall-Rente von Axa erst, wenn nach einem Unfall mindestens 50 Prozent dauerhafter Invalidität besteht sowie nach schweren Organerkrankungen oder Pflegebedürftigkeit. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit, die psychische Erkrankung, ist somit nicht versichert. Verbraucherschützer empfehlen frühzeitig, also wenn die Gesundheit noch sehr gut ist, eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen. „Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten die Assekuranzen auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Lediglich wenn der Kunde die Prämie nicht zahlt, ist eine einseitige Kündigung möglich“, sagt Matthias Helberg aus Osnabrück.
Der Versicherungsmakler ist auf Arbeitskraftschutz spezialisiert. „Kunden, die keine oder keine bezahlbare Berufsunfähigkeits-Versicherung bekommen, empfehlen wir in der Regel im ersten Schritt eine private Erwerbsunfähigkeitsrente. Erst dann prüfen wir, ob eine Multi-Funktions-Police, wie die ehemalige Axa-Kombi-Unfall-Rente, Sinn machen könnte“, so Helberg.

Ärger mit Verbraucherschützern
Die Aktion der Axa dürfte viele Verbraucherschützer auf den Plan rufen. Sie mahnen seit längerer Zeit an, dass die private Absicherung der Arbeitskraft für viele Kunden nicht mehr möglich ist. „Die Berufsunfähigkeits-Vversicherung sollte wieder in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden“, fordert beispielsweise der Versicherungs- und Rentenberater Frank Golfels aus Greven. In der Sozialversicherung falle das individuelle Risiko weg. „Dann zahlen alle – ob jung oder alt, krank oder gesund, Dachdecker oder Geschäftsführer – denselben Beitrag für dieselbe Leistung.“

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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