Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler stößt auf Kritik

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Die Bundesregierung plant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler zum 1. Januar 2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu übertragen. Dazu hat das Bundesministerium für Justiz und Finanzen ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Die ersten Branchenreaktionen dazu sind kritisch.

Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA begrüßt in einer Pressmitteilung, dass es bei der Übertragung der Aufsicht einen Übergangszeitraum geben soll. Hier habe die Bundesregierung mit Augenmaß agiert. Allerdings bringe das Papier nur hinsichtlich der zeitlichen Komponente mehr Klarheit. "Von einer Planungssicherheit, wie wir sie seit Langem fordern, kann allerdings mit Blick auf das vorliegende Eckpunktepapier nicht die Rede sein," kritisiert Ulbricht.

Was ist mit den Einzelkämpfern?

Es gebe keine konkrete und für alle drei Wege in der Finanzberatung gültige Aussage: "Während wir zu denjenigen, die unter einem Haftungsdach oder in einer Vertriebsgesellschaft ihrer Beratungstätigkeit nachgehen, Informationen finden, vermissen wir eine klare Aussage zu den Einzelkämpfern unter den freien Finanzberatern."

Die BCA-Gruppe hat zum Thema "Bafin-Regulierung für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO (Gewerbeordnung)“" eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 06171 9150-168 stehen freien Finanzberatern Experten zur Verfügung.

Kosten und mehr Aufwand für Vermittler


Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt die Aufsichtspläne der Bundesregierung für Finanzanlagenvermittler strikt ab. "Als ob es keine anderen Probleme gäbe, arbeitet diese Bundesregierung unverdrossen daran, weitere bürokratische Hürden für den Berufsstand aufzubauen und Doppelstrukturen bei den Industrie- und Handelskammern (IHK’n ) und der Bafin zu schaffen", grollt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der Verband argumentiert, dass die Finanzanlagenvermittler überwiegend auch als Versicherungsvermittler tätig seien. Damit würden sie bereits von den örtlichen IHK’n beaufsichtigt. Das geplante  Bafin-Aufsichtsregime sei mit vielen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand für die Vermittler verbunden.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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