Bafin gibt Aktualisierung bekannt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Merkblatt für Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und Pensionsfondsmit Hinweisen zum Berichtswesen und zu den Offenlegungspflichten angepasst. Die Behörde berücksichtigt mit der Änderung der Rechtsvorschriften der technischen Durchführungsstandards zum aufsichtlichen Berichtswesen und zu den Offenlegungspflichten im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Dezember 2015. Zudem wurden die Hinweise aus der Vorbereitungsphase auf Solvency II, die auch nach dem Start des neuen Aufsichtsregimes zum 1. Januar 2016 von Bedeutung sind, in das Merkblatt integriert.

Weitere Aktualisierungen betreffen die Hinweise zur weiteren Anwendung der Sammelverfügungen vom April 2011 sowie vom Juni 2011 und eine Klarstellung hinsichtlich der Risikoberichterstattung in Abschnitt 2.10 zum Risiko- und Revisionsbericht.

Aktualisierungen im dritten Abschnitt
Im dritten Abschnitt wurde der Hinweis gestrichen, dass die Unternehmen die Veröffentlichungen der Bafin aus der Vorbereitungsphase auf Solvency II zu beachten haben. Die Aspekte, die in Bezug auf den regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report – RSR) weiterhin relevant sind, wurden in Abschnitt 3.8.2.1 zu den Inhalten des RSR überführt. Hinzu kommen eine Aktualisierung der Abschnitte 3.1 und 3.5, da einige Aussagen zeitlich überholt sind, und zwei Hinweise zur Befüllung der Berichtsformulare S.21.01 (Risikoprofil der Verlustverteilung) und S.21.03 (Verteilung der nichtlebensversicherungstechnischen Risiken – nach Versicherungssumme) im Abschnitt 3.7.3.



Quelle: Bafin
Bildquelle: © Fotogestöber/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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