BaFin mit einigen Informationsblättern der Versicherer noch nicht zufrieden

Seit 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die dafür genutzten Informationsblätter in einer repräsentativen Stichprobe überprüft und dabei festgestellt - es besteht Korrekturbedarf.

"Wir sehen, dass der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck des neuen Informationsblattes, die Kunden kurz und prägnant über in der Anlageberatung empfohlene Produkte zu informieren, in vielen Fällen noch nicht erreicht wird", betonte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin. "Ohne ausreichende und verständliche Informationen können sich Anleger nicht in geeigneter Weise zwischen verschiedenen Anlagealternativen entscheiden."

An die 130 Produktinformationsblätter ausgewertet
Die BaFin hatte ihre Erhebung Mitte Juni 2011 gestartet. Ziel war es zu klären, wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt wurden.
Dazu hat die Aufsicht laut eigenen Angaben je 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert ausgewertet. Ein Großteil davon weise Mängel auf. Die BaFin habe festgestellt, dass ein Großteil der Informationsblätter zwar dem Gliederungsmuster entspräche, das der Verband "Die Deutsche Kreditwirtschaft" entwickelt hätte. Allerdings wären die einzelnen Gliederungspunkte inhaltlich in höchst unterschiedlicher Qualität ausgestaltet gewesen.

Darstellung der Kosten bislang oft noch zu pauschal
Verbesserungsbedarf sieht die BaFin vor allem bei der Individualisierung der Informationsblätter. In vielen Fällen hätten die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben. Auch die Darstellung der Kosten erfolge oftmals sehr pauschal, etwa indem lediglich auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts verwiesen würde. Die Auswertung zeige zudem, dass viele Informationsblätter nur schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Beispiele dafür seien nicht erklärte Fachbegriffe, zusammengesetzte Wortkonstruktionen und unbekannte Abkürzungen.
Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen. Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Auswertung den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits vorgestellt. Sie will bei den Instituten, deren Informationsblätter deutliche Mängel aufweisen, kurzfristig auf die erforderlichen Änderungen hinwirken.

BaFin wird prüfen, ob Mängel wirklich behoben wurden
Die Mängel beträfen insbesondere folgende Fälle: Die Informationsblätter seien nur für ganze Produktgattungen erstellt, überschritten den gesetzlich vorgegebenen Umfang oder enthielten einen Haftungsausschluss bezüglich ihrer Richtigkeit. Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz wird die Aufsicht untersuchen, ob die Institute geeignete Maßnahmenergriffen haben, damit sich die Qualität der Informationsblätter verbessere.

Quelle: BaFin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News