BaFin soll künftig Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen

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Die Bundesregierung kann noch nicht angeben, wie viele zusätzliche Stellen für die Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich sein werden. Ebenso kann sie noch keine Aussagen zur Finanzplanung machen. Die FDP-Fraktion wollte dies in einer Kleinen Anfrage wissen.

Aktuell werden Finanzanlagenvermittler noch durch die Gewerbeämter beziehungsweise die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Das soll sich künftig ändern. Denn im Juli 2019 legte das Bundesministerium der Finanzen ein Eckpunktepapier vor, das besagt, dass künftig die BaFin die Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen soll.

Rund 80 Prozent haben eine Erlaubnis nach § 34f GewO und nach § 34d GewO

Deutschlandweit haben 38.161 Finanzanlagenvermittler zum Stichtag 1. Oktober 2019 eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO). Wie viele dieser Personen gleichzeitig eine Erlaubnis nach § 34d GewO als Versicherungsvermittler besitzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Schätzungen der Länder, die für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig sind, haben rund 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler sowohl eine Erlaubnis nach § 34f GewO als auch nach § 34d GewO.

Wie hoch die durchschnittlichen Kosten für Finanzanlagenvermittler durch die Beaufsichtigung durch die Gewerbeämter und die Registrierung bei den IHK sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, da dies Ländersache ist. Sie führt nur an, dass „die Finanzierung der Beaufsichtigung durch Gebühren für Erlaubnisse, Erstattung entstandener Prüfungskosten und eine Umlage erfolgen soll. Die Kosten sollen aufwandsgenau zugerechnet werden. Sie sind daher auch davon abhängig, ob neben der Umlage Gebühren oder gesonderte Erstattungen für durchgeführte Prüfungen beim einzelnen Finanzanlagenvermittler anfallen werden."

So könnten die Kostenblöcke aussehen

Die Regierung liefert aber ein Rechenbeispiel für die möglicherweise entstehenden Kosten. Bei der IHK für München und Oberbayern als bundesweit größter Aufsichtsbehörde gilt folgendes:

  1. Erteilung der Erlaubnis: 310 bis 350 Euro
  2. Erweiterung der Erlaubnis um weitere Produktkategorien: 190 Euro
  3. Erstmalige Eintragung im Vermittlerregister und Erteilung einer Eintra-
    gungsbestätigung: 45 Euro
  4. Aufnahme angestellter Personen in das Register und Erteilung einer Eintra-
    gungsbestätigung: 15 bis 30 Euro
  5. (Teil-)Widerruf/(Teil-)Rücknahme der Erlaubnis: 100 bis 400 Euro
  6. Prüfungshandlungen bei Prüfungsberichten nach § 24 FinVermV: Rahmen-
    gebühr 25 bis 100 Euro.

Stellen- und Finanzplanung läuft aktuell noch

Die Bundesregierung könne zur Zeit noch keine konkreten Angaben zu den anfallenden Kosten machen, da die Stellen- und Finanzplanung für die künftige Beaufsichtigung von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin derzeit Gegenstand laufender Beratungen des Verwaltungsrates der Aufsicht sei.

An eine Konsolidierung im Markt von Finanzanlagenvermittlern glaubt die Bundesregierung nicht. Dies befürchtet die FDP. Die Regierung ist davon überzeugt, dass eine Konsolidierung in dem Sinne, dass Finanzanlagenvermittler in nennenswertem Umfang aus dem Markt ausscheiden werden, nicht stattfinden wird. Denn "der Umfang der Pflichten, die von Finanzanlagendienstleistern erfüllt werden müssen, im Wesentlichen unverändert bleibt", so die Position der Bundesregierung.

Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Vertriebsgesellschaften soll gestärkt werden

Zudem betont sie, dass eine angemessene Balance zwischen dem Ziel, die Aufsicht auf die BaFin zu übertragen und den damit verbundenen Belastungen, erreicht werden soll. Dabei soll auch die Möglichkeit, dass Finanzanlagenvermittlern mit Vertriebsgesellschaften zusammenarbeiten regulatorisch gestärkt werden.

Vertraglich an Vertriebsgesellschaften gebundene Vermittler benötigen nach dem Eckpunktepapier keine eigene Erlaubnis. Die Bundesregierung geht davon aus, dass von diesen den einzelnen Finanzanlagenvermittler entlastenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Die Bundesregierung weiß aber nicht, in welchem Umfang dies erfolgen wird.

Quelle. Bundesregierung

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