Bafin: Whistleblower sind willkommen

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Seit dem 2. Juli 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine zentrale Meldeplattform für Whistleblower eingerichtet. Diese sollen dort ab sofort Hinweise geben, wenn gegen aufsichtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Grund für die Neuerung ist das veränderte Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), welches am 2. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Laut § 4d FinDAG können Mitarbeiter der Finanzbranche weder "arbeitsrechtlich" noch "strafrechtlich" verantwortlich gemacht werden, wenn sie Verstöße gegen das Aufsichtsrecht melden.

Hinweisgeber werden geschützt
Die Bafin nimmt die Hinweise per Brief, Telefon oder E-Mail entgegen. Sowohl Hinweisgeber als auch Personen, die von den Hinweisen betroffen sind, sind besonders geschützt. Die Behörde hat sich verpflichtet, die Identität der Whistleblower grundsätzlich nicht an Dritte weiter zu geben. "Unabhängig davon besteht für die Hinweisgeber auch die Möglichkeit, die Bafin anonym zu kontaktieren", heißt es in einer Pressemitteilung.

Und wie sicher können sich die Hinweisgeber fühlen? Auf Nachfrage betont die Behörde, dass die Whistleblower keine Sicherheitsbedenken haben müssten. Dass das Angebot angenommen werde, zeigten erste, bereits eingegangene Meldungen.



Quelle: Bafin
Bild: © by-studio / Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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