bAV als Ladenhüter - Rettung durch die Nahles-Rente?

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Heute geht in Berlin die Diskussion um den Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur gesetzlichen Regelung von Tarifparteien getragener EbAV in die zweite Runde. GDV-Mann Peter Schwark bezieht Stellung aus Sicht der Versicherungswirtschaft. Wir liefern Auszüge aus diesem Kommentar und einen Blick in unsere kommende Ausgabe.

Zentrales politisches Ziel in dieser Legislaturperiode ist es, die bAV zu stärken und den Verbreitungsgrad deutlich zu steigern.
Der aktuell diskutierte Vorschlag eines § 17b BetrAVG für ein „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“, das lediglich auf gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien zielt und exklusiv dort reine Beitragszusagen möglich machen soll, verengt aber die Perspektive und schafft zusätzliche Risiken. So würde die Komplexität der bAV nochmals enorm erhöht – bisher schon einer der Haupthinderungsgründe für deren Ausbau. Der Vorschlag würde mit seinem allein auf tarifvertragliche Lösungen zugeschnittenen Ansatz viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerade nicht erreichen, da diese häufig und durchaus bewusst keinem Tarifvertrag unterliegen.

Erhebliche Verunsicherung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Zu befürchten ist außerdem, dass mit einer einseitigen Ausrichtung und letztlich Privilegierung gemeinsamer Einrichtungen die bestehenden – nicht selten auch tarifvertraglichen – bAV-Lösungen zwangsläufig geschwächt und damit bereits erzielte Erfolge gefährdet würden. In jedem Fall wird es auf Sicht zu einer erheblichen Verunsicherung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, verbunden mit einer Lähmung des Verbreitungsprozesses. Das würde mehr schaden, als dass es hilft.

Negativer Trend wird sich durch EU-Mobilitätsrichtlinie verschärfen
Wichtig ist immer die Frage, wie eine bAV verbreitet wird, das heißt die Arbeitnehmer erreicht. Bei rein arbeitgeberfinanzierten bAV-Angeboten ohne Auswahlentscheidung des Arbeitnehmers, wie sie die traditionelle bAV geprägt haben, fallen keine nennenswerten Abschlusskosten an. Aber immer weniger Arbeitgeber setzen auf diese Modelle, auch weil die zunehmende Regulierung die personalpolitisch wünschenswerte Mitarbeiterbindung via bAV immer weniger zulässt. Dieser negative Trend wird sich durch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie verstärken. Ist die bAV deshalb für den Arbeitnehmer lediglich ein optionales Angebot, weil es ausschließlich oder überwiegend über Arbeitnehmerbeiträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, stellt sich immer die Frage, wie ein ausreichender Verbreitungsgrad erreicht wird.
Die schlechteste Kosteneffizienz weisen am Ende des Tages neu gegründete Versorgungsträger aus, die nicht schnell und ausreichend wachsen, um rasch Skalenerträge zu erzielen. Dieses Problem stellt sich auch für die zur Diskussion stehenden, neu zu gründenden gemeinsamen Einrichtungen von Tarifpartnern. Es verschärft sich durch die aktuelle Niedrigzinsphase.

Gefahr der Zwei-Klassen-bAV
Wenn nun vorgeschlagen wird, die Haftung des Arbeitgebers für die bAV zu begrenzen, ist es zwingend, Direktversicherungen und deregulierte Pensionskassen als die am besten abgesicherten Durchführungswege in die Überlegungen einzubeziehen. Andernfalls käme es zu einer nicht nachvollziehbaren Zwei-Klassen-bAV, bei der ausgerechnet die Durchführungswege als weniger sicher wahrgenommen würden, die Arbeitgebern bereits heute schon einen Großteil der Risiken abnehmen.

Mehr Anreize für Geringverdiener nötig
Richtig ist: Die bAV muss für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber attraktiver und einfacher werden. Gefordert sind Rahmenbedingungen, die Komplexität und Aufwand abbauen. So könnte ein Modell auf für Arbeitgeber freiwilliger Basis entwickelt werden, mit dem für alle Arbeitnehmer eines Betriebes standardmäßig im Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung vorgesehen wird. Arbeitnehmer können, müssen aber nicht daran teilnehmen.
Nötig sind aber auch mehr Anreize für Geringverdiener für zusätzliche Altersvorsorge. Insbesondere hinreichend austarierte Freibeträge in der Grundsicherung im Alter sind für freiwillige Eigenbeiträge unverzichtbar, wenn man das politische Ziel einer annähernden 100-Prozent-Verbreitung der bAV ernst nimmt.

Auch in der April-Ausgabe von wird das Thema Betriebsrente und der Vorschlag von Andrea Nahles, die bAV-Nachfrage durch eine neue Betriebsrente zu pushen, diskutiert.

Unsere Autorin Rita Lansch beschäftigt sich unter der Überschrift "Müssen Vermittler draußen bleiben?" eingehend mit der möglichen Nahles-Rente. Nachfolgend ein kurzer Blick in den Artikel:
"Welcher Bundesarbeitsminister kreiert nicht gern eine neue Rente für die Wähler?
Nach Hans Eichel und Walter Riester wäre Andrea Nahles die erste weibliche Namensgeberin dafür. Dabei schwebt ihrem Ministerium mit der Nahles-Rente eine zusätzliche Betriebsrente vor. Diese soll vor allem Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ansprechen. Denn während in Großunternehmen mehr als die Hälfte der Belegschaften eine betriebliche Altersversorgung (bAV) hat, sieht es in den KMU eher mau aus.

KMU lassen sich in Fragen der bAV vielfach von ihren Versicherungsvermittlern beraten. Darf man die geringe Verbreitung damit etwa den Vertrieben ankreiden? Die größten Hemmnisse gegenüber der bAV liegen indes weniger in mangelnder oder fehlerhafter Beratung. Vielmehr in der enormen Komplexität verbunden mit überbordender Bürokratie, zumindest aus Sicht der Arbeitgeber.

Textquellen: GDV und Versicherungsmagazin; Bildquelle: © Jeanette Dietl / Fotolia.com


Autor(en): versicherungsmagazin.de

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