bAV: Gute Beratung ist auch wegen späterer Verbeitragung wichtig

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"Betriebsrente lohnt sich nicht, weil im Alter verbeitragt werden muss", lautet häufig der Tenor in der Tagespresse. Tatsächlich ist die Sozialversicherungsersparnis in der Anwartschaftsphase ein wichtiges Argument für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), die Verbeitragung in der Leistungsphase jedoch ein Ärgernis. Eine gute Beratung ist hier wichtig.

Die Sachkundeprüfung beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) aus gutem Grund auch die fachlichen Grundlagen von sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Gerade für die Ermittlung von Versorgungslücken, die dann geeignet eingedeckt werden, oder um die Chancen, aber auch Nebenwirkungen einer betrieblichen Altersversorgung aufzuzeigen, sind solide Kenntnisse gefragt. Eine entsprechende Beratung im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss ist nicht nur zulässig, sondern auch notwendig.

Die Sozialversicherungsfreiheit in der Anwartschaftsphase

Gerade das Thema Verbeitragung hat der Gesetzgeber mittlerweile für so wichtig erachtet, dass er seit 2018 gesetzlich normiert hat, dass Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds allgemeine Angaben dazu machen müssen, inwieweit die Betriebsrentenleistungen im Versorgungsfall der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen (2018: § 144 Abs. 1 lit g Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), seit 13. Januar 2019 § 234m Abs. 1 Nr. 6 VAG).

Für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung  gelten bestimmte Bedingungen für die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge in der Anwartschaftsphase. Werden diese - auch unbeabsichtigt - nicht erfüllt, werden die Beiträge ab dem Verstoß gegen die Bedingungen sozialversicherungspflichtig.

Wichtigste Faustregel für die Beratung ist dabei, dass die Sozialversicherungsfreiheit an die Steuerfreiheit beziehungsweise bei alten nach § 40b Einkommensteuergesetz (EStG) alte Fassung (a. F.) pauschalbesteuerten Verträgen an die pauschale Versteuerung geknüpft ist.

Den gesamten Beitrag "Sozialversicherungsersparnis ist das Abschlussargument" können Sie in der aktuellen Ausgabe von Versicherungsmagagzin lesen entweder im PDF-Archiv oder im eMagazin. Fragen zum Artikel können Sie auch online beantworten damit nach IDD Weiterbildungszeit gutgeschrieben werden kann. Hier geht es zum Online-Kurs.

Autor(en): Henriette Meissner

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