bAV: Zinsschmelze bringt Mittelstand in Bredouille

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Zusatzbelastungen von mehreren Millionen Euro, reduzierte Gewinnausschüttungen und im schlimmsten Fall sogar die Gefahr einer Insolvenz: Damit müssen viele mittelständische Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in den nächsten Jahren rechnen. Der Grund: Die dramatischen Auswirkungen der Zinsschmelze.

Doch viele Arbeitgeber verdrängen das Thema noch immer – oder hoffen auf eine Trendwende an den Finanzmärkten, so jedenfalls die Erfahrung des bAV-Experten Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial. „Diese Taktik wird sich bei vielen kommenden Jahresabschlüssen rächen“, warnt der Fachmann. Dabei gebe es durchaus Wege, die Auswirkungen des Niedrigzinses abzumildern. Allerdings sei dafür rasches Handeln gefragt.

Verpflichtungen in Bilanz berücksichtigen
Falls ein Arbeitgeber unmittelbare Versorgungszusagen, also Direktzusagen, erteilt habe, müsse er die eingegangenen Verpflichtungen in der Bilanz als Rückstellung berücksichtigen. Die Höhe entspreche gemäß Handelsgesetzbuch dem „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag“. „Damit ist der versicherungsmathematisch ermittelte, diskontierte Barwert der künftig zu zahlenden Versorgungsleistungen gemeint“, erläutert Kolvenbach. Der heranzuziehende Rechnungszins (Diskontierungszins) werde monatlich von der Bundesbank ermittelt. Sie leite ihn im Wesentlichen aus Marktwerten für die Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität ab. Um große Schwankungen zu vermeiden, erfolge zusätzlich eine Glättung über die letzten sieben Jahre.

Rechnungszins im Abwärtstrend
Der Rechnungszins bewegt sich schon seit Monaten stetig nach unten. Und das ist nur der Anfang: „2015 und den kommenden Jahren verlassen nun teilweise extrem hohe Renditen aus den Jahren 2008 bis 2010 von bis zu sieben Prozent die Glättungsperiode und werden durch aktuelle Marktwerte von 1,5 bis 2,0 Prozent ersetzt“, erklärt Kolvenbach und warnt: „Dadurch beschleunigt sich der Abwärtstrend nochmals dramatisch.“
So müssen sich Unternehmen mit Pensionsrückstellungen bereits in diesem Jahr auf eine gegenüber 2014 zwei- bis dreifach erhöhte Zusatzbelastung einstellen. Das bedeutet für einige mittelständische Arbeitgeber einen Zuwachs der Pensionsrückstellungen bis 2021 von mehr als 160 Prozent!

Politik plant Gesetzesänderung
Entspannung versprächen indes zwei aktuelle Entwicklungen: Die Politik habe das Risiko für die Unternehmen offenbar erkannt und wolle demnächst tätig werden. Favorisiert werde derzeit wohl eine Ausweitung der Glättungsperiode von sieben auf zwölf Jahre. Der Longial-Experte dämpft aber die Erwartungen: „Ob, wann und mit welchem Inhalt eine Gesetzesänderung erfolgt, bleibt abzuwarten.“ Ein wenig Hoffnung kommt auch mit Blick auf die Finanzmärkte auf: Sie scheinen zumindest kurzfristig eine Trendwende vollzogen zu haben. Seit Ende März hat sich die Rendite für Unternehmensanleihen mit hoher Bonität und langer Laufzeit annähernd verdoppelt.

Bilanzielle Sofortmaßnahmen empfehlenswert
Die bilanziellen Belastungen aus der Zinsschmelze spürten Unternehmen mit Pensionsrückstellungen bereits im Jahresabschluss 2015. Sie seien dieser Entwicklung aber nicht alternativlos ausgeliefert. Das bedeute in der Praxis, mit Unterstützung erfahrener bAV-Spezialisten eine Bestandsaufnahme zu erstellen. Daraus könne eine Prognose der weiteren Entwicklung abgeleitet werden. Basierend darauf seien beispielsweise bilanzielle Sofortmaßnahmen wie eine Reduzierung des Rententrends von jährlich zwei Prozent auf 1,75 bis 1,50 Prozent empfehlenswert.
Eine Auslagerung der Pensionslasten, etwa durch die Umstellung auf einen Pensionsfonds, aber auch eine Neuordnung der Versorgungslandschaft seien weitere Maßnahmen, mit denen Unternehmen den Niedrigzins-Auswirkungen begegnen könnten.

Textquelle: Longial GmbH; Bildquelle: © ioannis kounadeas / fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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