Bei Kleinstbetrieben oft keine bAV

Obgleich alle pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) haben, bieten über 70 Prozent der kleinen Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern noch immer keine entsprechenden Alternativen an. Das berichtet der Finanzdienstleister .

Mehr Glück haben dagegen Beschäftigte in Unternehmen mit zehn bis 19 Angestellten. Hier bietet rund zwei Drittel der Arbeitgeber die Möglichkeit zur bAV an. Sind mehr als 1.000 Menschen bei einer Firma angestellt, so ist die betriebliche Alterversorgung flächendeckend vorhanden.

"Alle Arbeitgeber sind seit 2002 gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen – unabhängig von der Unternehmensgröße", sagt Delta Lloyd-Vorsorgeexperte Rolf Duben. Deshalb sollten Arbeitnehmer bei ihrem Chef auf eine solche betriebliche Altersversorgung drängen. Bei den meisten Varianten entstünden für das Unternehmen keine zusätzlichen Belastungen.

Foto: Pixelio.de

Autor(en): Versicherungsmagazin

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